Eine Mehrheit der BVG-Kommission will den Mindestzins auf dem Tiefststand von 2 Prozent halten. Dabei stützt sie sich auf verschiedene Formeln. Offenbar aber immer auf diejenige, welche gerade einen möglichst tiefen Mindestzins ergibt. Anders ist nicht zu verstehen, warum dem Bundesrat ein so tiefer Zinssatz empfohlen wird. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rendite einer Pensionskasse betrug für die letzten 12 Monate gemäss einem Performancevergleich des Pensionskassenverbands ASIP 7.9 Prozent. Travail.Suisse, der Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, fordert vom Bundesrat, dass er bei der Festlegung des Mindestzinssatzes die erzielte Performance der Pensionskassen und die Interessen der versicherten Arbeitnehmenden berücksichtigt und somit den unfair tiefen Zinssatz nach oben korrigiert.