Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close

2. Säule: Mindestzins bei 2 Prozent beibehalten

30. August 2011

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, hat sich im Rahmen einer Konsultation der Sozialpartner für eine Beibehaltung des Mindestzinssatzes in der beruflichen Vorsorge bei 2 Prozent ausgesprochen. Dies ist ein wichtiges Signal für die Stabilität der zweiten Säule.

Der Mindestzinssatz legt fest, wie hoch das für die versicherten Arbeitnehmenden gesparte Alterskapital mindestens verzinst werden muss. Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule hat seine Berechtigung nur dann, wenn der Zins einen wesentlichen Beitrag zur Äufnung des Alterskapitals leistet.

Zeichen für Stabilität setzen

Travail.Suisse stützt sich bei den Berechnungen auf eine Formel, welche von der Rendite von langlaufenden Bundesobligationen ausgeht und andere Anlagen moderat mitberücksichtigt. Gemäss den neuesten verfügbaren Zahlen ergibt sich daraus ein Spielraum zur Festlegung des Mindestzinses von 2 bis 2.25 Prozent. Unter Berücksichtigung der unklaren Entwicklungen auf den Finanzmärkten bietet Travail.Suisse Hand für einen vorsichtigen Mindestzinssatz von 2 Prozent. Gleichzeitig ist es wichtig, dass der Mindestzinssatz nicht unter die 2 Prozent-Marke sinkt. Dies wäre ein schlechtes Signal für die Versicherten. Travail.Suisse erinnert daran, dass in guten Jahren in der Vergangenheit der Mindestzinssatz nicht oder zu wenig angehoben wurde. Nun besteht keine Legitimation für eine vorschnelle Senkung. Auch die Anwendung eines zusätzlichen Sicherheitsabschlags, wie er von verschiedener Seite gefordert wird, rechtfertigt sich nicht. Ein solcher ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Sicherheitsabschlag auf langfristigen, durchschnittlichen Obligationenzinsen gefährdet die Berechtigung der 2. Säule.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2025 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.