Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close

BVG: Bundesrat muss höheren Mindestzins festlegen

31. August 2010

Eine Mehrheit der BVG-Kommission will den Mindestzins auf dem Tiefststand von 2 Prozent halten. Dabei stützt sie sich auf verschiedene Formeln. Offenbar aber immer auf diejenige, welche gerade einen möglichst tiefen Mindestzins ergibt. Anders ist nicht zu verstehen, warum dem Bundesrat ein so tiefer Zinssatz empfohlen wird. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Rendite einer Pensionskasse betrug für die letzten 12 Monate gemäss einem Performancevergleich des Pensionskassenverbands ASIP 7.9 Prozent. Travail.Suisse, der Dachverband von 170‘000 Arbeitnehmenden, fordert vom Bundesrat, dass er bei der Festlegung des Mindestzinssatzes die erzielte Performance der Pensionskassen und die Interessen der versicherten Arbeitnehmenden berücksichtigt und somit den unfair tiefen Zinssatz nach oben korrigiert.

Für Travail.Suisse ist es nicht haltbar, dass der Mindestzins in der beruflichen Vorsorge systematisch zu tief angesetzt wird. Die den Sozialpartnern zur Konsultation vorgelegten Formeln ergeben klar höhere Werte, als sie die BVG-Kommission nun dem Bundesrat empfiehlt. Selbst die Formeln, welche mehrere Sicherheitsmargen beinhalten, legen eine Erhöhung des Mindestzinssatzes nahe.

Der Mindestzins muss sich in erster Linie an der Entwicklung eines typischen Portfolios einer Pensionskasse orientieren. Und diese Entwicklung war über die letzten 12 Monate gesehen allen Unkenrufen zum Trotz nicht so schlecht. Es ist nicht fair, mit Verweis auf die unsichere zukünftige Lage einen Tiefzinsentscheid an den nächsten zu reihen. Berücksichtigt werden muss die tatsächlich erzielte Rendite. Im Falle einer nachgewiesenen negativen Entwicklung der Anlageergebnisse der Pensionskassen hat der Bundesrat bereits nächstes Jahr die Möglichkeit zu einer Korrektur.

Travail.Suisse fordert vom Bundesrat, dass er im Interesse der versicherten Arbeitnehmenden einen vernünftigen Mindestzinssatz festlegt. Die Berechnungen von Travail.Suisse ergeben einen Mindestzinssatz von mindestens 2.75 Prozent. Das Kapitaldeckungsverfahren der zweiten Säule hat seine Berechtigung nur dann, wenn der Zins einen wesentlichen Beitrag zur Äufnung des Alterskapitals leistet. Wenn der Mindestzins, der auch die Funktion einer Benchmark hat, systematisch zu tief angesetzt wird, verliert die zweite Säule ihre Attraktivität und damit den politischen Rückhalt in der Bevölkerung.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2025 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.