Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist enttäuscht, dass der Bundesrat den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2016 auf 1.25 Prozent senkt. Im gegenwärtigen Umfeld mit hohen Schwankungen an den Anlagemärkten ist eine Festlegung im Voraus nicht mehr zweckmässig. Travail.Suisse hatte deshalb gefordert, den Mindestzinssatz unverändert bei 1.75 Prozent zu belassen und gleichzeitig eine Arbeitsgruppe der Sozialpartner einzusetzen, welche eine modifizierte Formel sowie eine Festlegung des Mindestzinssatzes jeweils gegen Ende des laufenden Jahres prüft.