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BVG-Mindestzinssatz: Massive Senkung auf Kosten der Arbeitnehmenden

22. Oktober 2008
Berufliche Vorsorge

Travail.Suisse ist enttäuscht über den Entscheid des Bundesrats zur Senkung des Mindestzinssatzes. Die Dachorganisation der Arbeitnehmenden anerkennt, dass der heutige Zinssatz auf Grund der aktuellen Entwicklungen als zu hoch angesehen werden kann. Eine Senkung von 2.75 auf 2 Prozent ist aber übertrieben in Anbetracht dessen, dass der Bundesrat in den vergangenen guten Jahren den Mindestzinssatz nur mit grösster Zurückhaltung erhöht hat.

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Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes: Panikreaktion vermeiden

22. September 2008
Berufliche Vorsorge

Travail.Suisse anerkennt, dass aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten der heutige Mindestzins von 2.75 Prozent als zu hoch angesehen werden kann. Den Mindestzinssatz auf 2 Prozent oder sogar 1.75 Prozent zu senken, wäre aber völlig übertrieben und nicht gerechtfertigt. Für Travail.Suisse darf der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2009 nicht unter 2.25 Prozent gesenkt werden.

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Überreaktion vermeiden

29. Mai 2008
Berufliche Vorsorge

Travail.Suisse anerkennt, dass aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten der heutige Mindestzins von 2.75 Prozent als zu hoch angesehen werden kann. Der Vorschlag von Bundesrat Couchepin, den Mindestzinssatz auf 2 Prozent oder sogar auf 1.75 Prozent zu senken, ist aber völlig überrissen und nicht gerechtfertigt. Für Travail.Suisse darf der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für das Jahr 2009 nicht unter 2.5 Prozent gesenkt werden.

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Der „700-Millionen-Missbrauch“ in der beruflichen Vorsorge

24. September 2007
Berufliche Vorsorge

Wegen einem vagen Gesetz und einem Bundesrat, dem die Interessen der Lebensversicherer näher sind als jene der Arbeitnehmenden, bedienen sich die Lebensversicherungen mit jährlich bis zu 700 Millionen Franken an den Geldern der zweiten Säule. Ein offensichtlicher Missbrauch im grossen Stil. Für Travail.Suisse ist klar: Ohne eine saubere, das übliche Verständnis von Überschuss respektierende Regelung der Überschussverteilung hat eine Senkung des Umwandlungssatzes in der zweiten Säule keine Chance.

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Bundesrat erhöht BVG-Mindestzins : Mutloser Bundesrat enttäuscht die Versicherten

6. September 2007
Berufliche Vorsorge

Dass der Bundesrat den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge von 2.5 nur auf 2.75 Prozent erhöht, ist mutlos und enttäuschend. Immerhin ist der Bundesrat mit der heutigen Erhöhung seiner grundsätzlichen Argumentation zur Flexibilisierung des Mindestzinses gefolgt. Andererseits wäre aufgrund der guten Ergebnisse der letzten zwei Jahre eine Erhöhung des Mindestzinses auf 3 Prozent angebracht gewesen.

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Umwandlungssatz im Ständerat: Niederlage der Lebensversicherungen

12. Juni 2007
Berufliche Vorsorge

Die Lebensversicherungen drängen seit Jahren auf eine rasche und massive Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Die heutige Niederlage im Ständerat zeigt, dass die Lebensversicherer mit ihrer Gewinnmaximierung in der beruflichen Vorsorge sehr viel Glaubwürdigkeit verspielt haben.

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BVG-Mindestzinssatz muss steigen – Travail.Suisse fordert 3 Prozent

14. Mai 2007
Berufliche Vorsorge

Die Finanzmärkte boomen, die Pensionskassen erwirtschaften gute Renditen. Und das bereits seit über zwei Jahren. Jetzt müssen diese Renditen fair verteilt werden. Dazu ist eine substanzielle Erhöhung des Mindestzinses notwendig. Ohne Erhöhung des Mindestzinses wird der Bundesrat unglaubwürdig und die Lebensversicherungen sahnen noch mehr ab. Travail.Suisse fordert deshalb eine Erhöhung von 2.5 auf mindestens 3 Prozent.

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Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge

2. Mai 2007
Berufliche Vorsorge
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Sozialpartnerkonsultation zum BVG-Mindestzins: Vorstand von Travail.Suisse fordert BVG-Mindestzins von 3 Prozent

2. Mai 2007
Berufliche Vorsorge

Für den Vorstand von Travail.Suisse ist klar, dass die guten Ergebnisse der Pensionskassen in den letzten Jahren zu einer markanten Erhöhung des Mindestzinses führen müssen. Denn nur wenn gute Ergebnisse auch für die Versicherten Früchte tragen, bleibt die Argumentation des Bundesrates zur Flexibilisierung des Mindestzinses glaubwürdig und akzeptabel. Immerhin geht es für die Arbeitnehmenden um mehrere Milliarden Franken.

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Pensionskassenverband auf dem Holzweg

30. April 2007
Berufliche Vorsorge

Unter dem Titel „Neue Wege in der beruflichen Vorsorge“ hat der Pensionskassenverband ASIP ein neues BVG vorgeschlagen. Wohl wichtigster Punkt für die Arbeitnehmenden: die Abschaffung von Mindestzins und Umwandlungssatz. Für Travail.Suisse ist diese Diskussion völlig verfehlt, solange die Lebensversicherungen in der beruflichen Vorsorge tätig sind und jede Gelegenheit nutzen, um sich auf Kosten der Versicherten eine goldene Nase zu verdienen.

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Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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