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Transparenz im BVG-Geschäft der Lebensversicherer – ein Fall für die GPK

29. Januar 2007
Berufliche Vorsorge

Wegen der Rentenklau-Diskussion im Jahr 2002 wurde die Transparenz in der beruflichen Vorsorge zu einem Hauptziel der 1. BVG-Revision. Im Vordergrund stand dabei die Klarheit zu den Überschüssen bei den Lebensversicherungen. Was nun als Offenlegung der Betriebsrechnung publiziert wurde, ist mehr Verschleierung als Transparenz. Travail.Suisse fordert deshalb, dass die Geschäftsprüfungskommission GPK diese Zahlen unter die Lupe nimmt und für Ordnung sorgt.

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Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge: Zu früh, zu schnell, zu sicherheitslastig

11. Dezember 2006
Berufliche Vorsorge

Wegen tiefen Renditeerwartungen will der Bundesrat den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge weiter senken als in der ersten BVG-Revision vorgesehen. Für Travail.Suisse ist eine Senkung allenfalls denkbar; das vorgeschlagene Tempo und Ausmass sind indes überrissen.

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Botschaft zur Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Keine Rentensenkung im Sturzflug

22. November 2006
Berufliche Vorsorge

Wegen tiefen Renditeerwartungen will der Bundesrat den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge weiter senken als in der ersten BVG-Revision vorgesehen. Für Travail.Suisse ist eine Senkung zwar unter Umständen diskutabel, aber das Tempo und das Ausmass sind überrissen und führen zu inakzeptablen Rentensenkungen für die Betroffenen.

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Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge – Bundesrat entscheidet gegen die Versicherten

13. September 2006
Berufliche Vorsorge

Travail.Suisse ist empört über den Entscheid des Bundesrates, den Mindestzins in der beruflichen Vorsorge auf 2.5 Prozent zu belassen. Das ist ganz klar ein Entscheid gegen die Versicherten, welchen ihr Anteil am guten Ergebnis im Jahr 2005 vorenthalten wird. Sowohl der Entscheid selbst als auch dessen Begründung sind für Travail.Suisse inakzeptabel. Der Bundesrat hat eine weitere Chance vertan, das angeschlagene Vertrauen der Versicherten in die zweite Säule zu stärken.

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Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Bundesrat untergräbt Vertrauen in zweite Säule

28. Juni 2006
Berufliche Vorsorge

Der Bundesrat will den Umwandlungssatz wegen gesunkener Renditeerwartungen weiter senken. Das ist auch für Travail.Suisse nachvollziehbar. Das Tempo, das vom Bundesrat vorgelegt wird, ist jedoch inakzeptabel und untergräbt das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die zweite Säule.

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Travail.Suisse fordert BVG-Mindestzins von 3.25 Prozent

16. Juni 2006
Berufliche Vorsorge

Gemäss Gesetz muss der Mindestzins in der zweiten Säule alle zwei Jahre überprüft werden. Für Travail.Suisse ist klar, dass die guten Ergebnisse der Pensionskassen im letzten Jahr eine markante Erhöhung des Mindestzinses ermöglichen. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, wird Hugo Fasel, Präsident von Travail.Suisse und CSP-Nationalrat, am Montag einen entsprechenden Vorstoss im Parlament einreichen.

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Anpassung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge

21. April 2006
Berufliche Vorsorge
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Senkung des BVG-Umwandlungssatzes: Überreaktion vermeiden

28. November 2005
Berufliche Vorsorge

Der Bundesrat will den Umwandlungssatz tiefer und schneller senken als in der ersten BVG-Revision vorgesehen. Für Travail.Suisse ist dieses Anliegen aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und gesunkener Renditeerwartungen grundsätzlich nachvollziehbar. Das Tempo, das vom Bundesrat vorgelegt wird, ist jedoch inakzeptabel. Zudem zeigt diese erneute Rentensenkung in der zweiten Säule ein weiteres Mal, dass vor allem für Personen mit tieferen und mittleren Einkommen nur die AHV ein sicheres Fundament der Altersvorsorge bieten kann.

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Mindestrentenalter in der 2. Säule: Arbeitgeberverband will Rentenalter 55

23. Mai 2005
Berufliche Vorsorge

Anfang Juni wird der Bundesrat definitiv über das Mindestrentenalter in der Beruflichen Vorsorge entscheiden. In der Vernehmlassung hat er vorgeschlagen, die vorzeitige Pensionierung ab 60 Jahren zuzulassen. Dagegen ist unter anderem der Arbeitgeberverband Sturm gelaufen. Aber nicht etwa, weil er diesen Anreiz zur vorzeitigen Pensionierung ablehnt, sondern weil die Arbeitgeber ein Rentenalter 55 verlangen. Angesichts der Forderung der Arbeitgeber nach einen AHV-Rentenalter 66 ist das nicht nur paradox, sondern verantwortungslos.

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Keine Subventionierung von Rentenalter 55 für Millionäre

21. März 2005
Berufliche Vorsorge

Der Bundesrat will das Mindestrentenalter in der beruflichen Vorsorge auf 60 Jahre festlegen. Arbeitgeber und Economiesuisse, die sonst bei jeder Gelegenheit eine Erhöhung des Rentenalters in der AHV fordern, wollen hingegen ein Rentenalter von 55 Jahren. Der Widerspruch ist eklatant. Aber schliesslich geht es bei der AHV um die Pensionierung von gewöhnlichen Arbeitnehmenden, beim BVG hingegen um die Subventionierung des vorzeitigen Altersrücktritts von Millionären.

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Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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