Beibehaltung des Mindestzinssatzes: Skandalös!
Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge trotz einer sehr guten Entwicklung an den Anlagemärkten auf dem Tiefststand von 1.5 Prozent zu belassen. Die bürgerliche Mehrheit im Bundesrat stellt sich damit auf die Seite der gewinnorientierten Lebensversicherungen und verweigert den Arbeitnehmenden eine faire Beteiligung an der guten Entwicklung der Anlagemärkte. Das ist skandalös.