Ein Schritt in die richtige Richtung
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst es, dass Arbeitgeber grundsätzlich zur Bezahlung der Stillpausen während der Arbeitszeit verpflichtet werden. Damit wird eine rechtliche Lücke geschlossen, auf die Travail.Suisse seit Jahren hinweist. Allerdings ist die vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vorgeschlagene Änderung von Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1) zu restriktiv. Sie kann erneut zu einer missbräuchlichen Interpretation der Bestimmungen bezüglich Mutterschaftsschutz führen.