Das EU-Rahmenabkommen muss auch den Arbeitnehmenden einen Nutzen bringen und den Schweizer Lohnschutz stützen
Das Verhältnis zur Europäischen Union beschäftigt den Bundesrat in diesem Jahr stark. Getrieben von den Interessen der Schweizer Unternehmen verhandelt er über ein institutionelles Rahmenabkommen und will dieses in den nächsten Wochen abschliessen. Das Rahmenabkommen hat bei einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn es den Arbeitnehmenden einen Nutzen bringt und die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit unangetastet bleiben.