Konsultation zum Institutionellen Rahmenabkommen: Das Abkommen muss verbessert, der Lohnschutz ausgeklammert werden
Am 13. März waren die Sozialpartner eingeladen, sich mit dem Bundesrat über das Institutionelle Rahmenabkommen (InstA) auszutauschen. Travail.Suisse hat dabei klar gemacht, dass der Bundesrat das vorliegende Rahmenabkommen nicht genehmigen kann. Die Schweiz darf beim Lohnschutz keine Kompromisse eingehen. Wie bei der Unionsbürger-Richtlinie muss der Konflikt transparent gemacht werden. Dabei müssen alle innenpolitischen Akteure zu den Flankierenden Massnahmen stehen. Travail.Suisse steht weiterhin für die Bilateralen Abkommen ein und kämpft für eine sozialere Schweiz und ein sozialeres Europa.