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Braucht es einen neuen Status für den Arbeitsmarkt?

14. Juni 2018

Heute Nachmittag wird der Nationalrat voraussichtlich ein Postulat diskutieren, das die Prüfung eines neuen Arbeitnehmerstatus vorsieht. Gemäss Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, muss dieses Postulat abgelehnt werden. Auch wenn die Digitalisierung zu Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt führt und rechtliche Fragen aufwirft: Die Schaffung einer neuen, „billigen“ Kategorie von Arbeitnehmenden ist keine Option.

Heute Nachmittag wird sich der Nationalrat voraussichtlich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Schaffung einer neuen Kategorie von Arbeitnehmenden geprüft werden soll. Auch wenn sich vor dem Hintergrund der Digitalisierung gewisse rechtliche Fragen stellen, ist es nicht angezeigt, eine dritte untergeordnete Kategorie von Arbeitnehmenden zu schaffen. Der neue Arbeitnehmerstatus, auf den sich das Postulat bezieht, betrifft die sogenannten Plattform-Beschäftigten, die für Plattform-Unternehmen wie z.B. Uber tätig sind. Ihnen würde eine schwächere soziale Absicherung gewährt als den Personen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen.

Travail.Suisse fordert, dass bei der Beurteilung des Status von Plattform-Beschäftigten weiterhin die heute von den Gerichten verwendeten Kriterien herangezogen werden, um zwischen Angestellten und Selbständigerwerbenden zu unterscheiden.

Für mehr Informationen : Hélène Agbémégnah, Leiterin Migrationspolitik und Rechtsfragen, Tel. 078 760 93 73

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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