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55 Organisationen setzen sich für Lohngleichheit und gegen Lohndiskriminierung ein

11. Juni 2026

Medienmitteilung der Koalition gegen Lohndiskriminierung

Lohndiskriminierung

Eine Koalition von mehr als 55 Organisationen und Verbänden hat heute einen offenen Brief an alle Ständerätinnen und Ständerate gerichtet. Nächste Woche wird die kleine Kammer über zwei wichtige parlamentarische Vorstösse zur Lohngleichheit entscheiden. Die Unterzeichnenden, die sich in einer breit abgestützten Koalition gegen Lohndiskriminierung zusammengeschlossen haben, fordern den Ständerat dazu auf, den Anträgen einer Minderheit seiner Kommission (WBK-S) zu folgen. Diese verlangen einerseits die Streichung der Sunset-Klausel im Gleichstellungsgesetz und andererseits die Beibehaltung des Einbezugs von Schichtzulagen bei den Lohngleichheitsanalysen. Anderslautende Entscheide wären ein schwerer Rückschlag für die Gleichstellung – und dies ausgerechnet wenige Tage vor dem 30. Jahrestag des Inkrafttretens des Gleichstellungsgesetzes.

Die Pflicht zur Durchführung von Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden wurde im Jahr 2020 mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes eingeführt. Die geltende Regelung enthält jedoch eine sogenannte «Sunset-Klausel»: Die Lohnanalysepflicht soll Ende 2032, zwölf Jahre nach ihrem Inkrafttreten, automatisch aus dem Gesetz gestrichen werden. Die parlamentarische Initiative Maya Graf (25.406), die am 16. Juni traktandiert ist, fordert die Aufhebung dieser Sunset-Klausel. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) hat sich im März dieses Jahres jedoch mit Stichentscheid ihres Präsidenten gegen dieses Anliegen ausgesprochen. 

55 Organisationen und Verbände haben sich deshalb heute in einem offenen Brief an die Mitglieder des Ständerats gewandt und sie aufgefordert, die parlamentarische Initiative anzunehmen. Die breit abgestützte Koalition gegen Lohndiskriminierung ist überzeugt, dass die Lohnanalysepflicht nicht abgeschafft werden darf, bevor sie ihre volle Wirkung entfalten konnte. Eine Zwischenbilanz des Bundesrats zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalysen hat gezeigt, dass mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen ihre gesetzlichen Pflichten bisher nicht oder nur teilweise erfüllen. Gleichzeitig hat die Revision in vielen Unternehmen das Bewusstsein für Lohndiskriminierung geschärft. Für die Koalition ist deshalb klar: Die Umsetzung der Lohnanalysepflicht braucht Zeit und eine dauerhafte gesetzliche Grundlage. Die Sunset-Klausel gefährdet dieses Ziel und muss gestrichen werden, wie dies die Minderheit der WBK-S zu Recht fordert. 

Die Koalition fordert den Ständerat zudem auf, die Motion Schilliger (23.4139) abzulehnen, die am 17. Juni zur Debatte steht. Diese fordert, dass Zulagen für Schichtarbeit künftig nicht mehr als Bestandteil des Lohns gelten und deshalb bei Lohngleichheitsanalysen nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Gemäss Lehre und Rechtsprechung sind Schichtzulagen jedoch integraler Bestandteil des Lohns. Schichtzulagen bergen zudem ein reales Risiko indirekter Lohndiskriminierung, da Schichtarbeit häufiger von Vollzeitbeschäftigten und damit mehrheitlich von Männern geleistet wird. Für die Koalition gegen Lohndiskriminierung müssen diese Zulagen zwingend berücksichtigt werden. Sie fordert den Ständerat deshalb dazu auf, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Motion Schilliger abzulehnen. 

Bereits im März 2025 hatte sich die Koalition gegen Lohndiskriminierung mit einem ersten offenen Brief an den Bundesrat gewandt. Im Juni 2025 hat sie in Bern den ernüchternden fünften Jahrestag seit der Einführung der Lohngleichheitsanalysen gefeiert. Nun appelliert sie an den Ständerat, ein klares Zeichen gegen Lohndiskriminierung und für die Lohngleichheit zu setzen. Am 1. Juli jährt sich das Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes zum 30. Mal. Es wäre ein fatales Signal, wenn der Ständerat nur wenige Tage vor diesem Jubiläum eine Verschärfung des Gesetzes ablehnen und einer Schwächung der Lohngleichheitsanalysen zustimmen würde.


Für weitere Informationen
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungs- und Vereinbarkeitspolitik, Travail.Suisse, 079 598 06 37, borioli@travailsuisse.ch


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