Medienmitteilung
Die SGK-N hat heute entschieden, an der Finanzierung der 13. AHV-Rente über eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer festzuhalten. Sie will allerdings die jährliche Zusatzfinanzierung für die 13. AHV senken und so das wichtigste Sozialwerk der Schweiz in ein strukturelles Defizit führen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, kritisiert diesen Entscheid deutlich und spricht sich weiterhin für das nachhaltige und ausgewogene Finanzierungsmodell des Ständerates aus. Kritisch beurteilt der Dachverband auch den Entscheid der Kommission zu den Familienzulagen.
Die SGK-N hat sich an ihrer heutigen Sitzung erneut mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente beschäftigt, die im Dezember dieses Jahres erstmals ausbezahlt wird. Die nötigen zusätzlichen MwSt-Beiträge sollen auf 0.5 gesenkt werden, so dass ein strukturelles Defizit entsteht. Die Kommission will zudem weiterhin an einer Befristung der MwSt-Erhöhung festhalten. «Eine befristete Finanzierung der 13. AHV ist höchst problematisch, weil sie gezielt Druck für spätere Leistungskürzungen oder eine Erhöhung des Rentenalters erzeugt», sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse.
Der Entscheid zeugt von einer unseriösen Arbeit der Kommission. Sie stemmt sich gegen eine nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente und versucht dies damit zu cachieren, dass sie sich für die unrealistische Zuweisung von kantonalen und kommunalen Steuern an die Bundesebene ausspricht. Dieses Vorgehen steht im klaren Gegensatz zum ausgewogenen Ansatz des Ständerates, der auf eine unbefristete Mischfinanzierung setzt. Dieses Modell verteilt die Lasten solidarisch auf Erwerbstätige und Rentnerinnen und Rentner und sorgt für eine nachhaltige Finanzierung der AHV. Für Travail.Suisse ist klar: Die heute beschlossene Lösung der nationalrätlichen Kommission ist ein politisch motivierter Versuch, mit der Brechstange eine Rentenaltererhöhung vorzubereiten. Eine solche Strategie lehnt Travail.Suisse entschieden ab. Travail.Suisse fordert den Nationalrat auf, in der weiteren Beratung auf eine nachhaltige und ausgewogene Finanzierung der 13. AHV einzuschwenken und dem pragmatischen Modell des Ständerates zu folgen.
Zudem versenkt die Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin die parlamentarische Initiative 23.406 von Nationalrat Jost. Diese verlangte eine dringend nötige Erhöhung der Mindestbeträge der Familienzulagen auf künftig mindestens 250 Franken für Kinderzulagen und 300 Franken für Ausbildungszulagen. Solche Ansätze würden Familien spürbar entlasten, die Kaufkraft stärken und die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sichern. Travail.Suisse ist sehr enttäuscht, dass die Kommission mit ihrem Entscheid die schwierige finanzielle Realität der Familien in der Schweiz ignoriert.
Auskünfte
Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik, 077 405 34 21, siegenthaler@travailsuisse.ch