Sozialpartner, Kantone und Bundesrat haben zu Handen des Parlaments 14 innenpolitische Massnahmen ausgearbeitet, die den Lohnschutz in der Schweiz im Rahmen der neuen bilateralen Verträge mit der EU sicherstellen sollen. Sie ermöglichen eine Einigung mit der EU, ohne den Lohnschutz zu schwächen. Die ständerätliche Kommission hat nun an ihrer heutigen Sitzung entschieden, nur einen Teil dieser Massnahmen zu unterstützen. Unter anderem lehnt sie die Forderung der EU nach einer Neuregelung der Kaution ab. Statt einer sauberen Lösung, wie sie die Sozialpartner erarbeitet haben, schafft die Kommission damit unnötige Unsicherheit.
Sozialpartner, Kantone und Bundesrat haben bereits am 21. März 2025 vierzehn innenpolitische Massnahmen kommuniziert, mit welchen der Lohnschutz im Rahmen der neuen bilateralen Verträge mit der Europäischen Union sichergestellt werden soll. Unter anderem wird dadurch das Instrument der Kaution neu geregelt. Künftig sollen Unternehmen nur noch nach Verstössen eine Kaution hinterlegen müssen. Im Gegenzug wird der Anreiz für Erstunternehmer erhöht, damit sie auch bei Subunternehmen die Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohnschutzregeln sicherstellen. Mit dieser Massnahme soll trotz der Aufhebung der bisherigen Kautionsregelung, die von der EU nicht mehr akzeptiert wird, der Lohnschutz gesichert werden. Die Lösung ist wirksam und wird von der EU akzeptiert.
Mit ihrem Entscheid, die bisherige Kautionsregelung beizubehalten, greift die Kommission diese saubere Lösung aus dem Massnahmenpaket an. Dadurch schafft sie in erster Linie Unsicherheit, da sie eine Regelung beibehalten will, die von der EU nicht mehr akzeptiert wird. «Offensichtlich erachtet die Kommission den Weg über ein Schiedsgericht mit entsprechenden Gegenmassnahmen als zielführender als eine saubere innenpolitische Lösung, die für beide Seiten vorteilhaft und akzeptabel wäre. Travail.Suisse erachtet diesen Entscheid der Kommission deshalb als nicht nachvollziehbar», so Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.
Ebenfalls steht die Kommission der Massnahme 14 ablehnend gegenüber. Diese Massnahme hat zum Ziel, die Sozialpartnerschaft in den Betrieben zu stärken. Dazu soll bei einer Kündigungsabsicht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmendenvertreter:innen ein Verfahren etabliert werden, mit dem eine Kündigung möglichst vermieden werden kann.
Für Travail.Suisse ist die Sicherung des Lohnschutzes zwingende Voraussetzung für eine Zustimmung zu den Bilateralen III. Travail.Suisse wird erst dann einen definitiven Entscheid hinsichtlich der Unterstützung der Bilateralen III treffen, wenn das Parlament alle Entscheidungen definitiv gefällt hat.