Medienmitteilung
Die Sozialpartner haben 14 innenpolitische Massnahmen beschlossen, die den Lohnschutz in der Schweiz im Rahmen der neuen bilateralen Verträge mit der EU sicherstellen. Umstritten war bis zuletzt einzig die Massnahme 14 zum Kündigungsschutz von Arbeitnehmendenvertretungen. Nun konnte nach zähem Ringen auch für diese letzte Massnahme eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, diese angepasste Massnahme in die Botschaft aufzunehmen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, erachtet die Anpassungen als akzeptablen Kompromiss.
Sozialpartner, Kantone und Bundesrat haben bereits am 21. März 2025 vierzehn innenpolitische Massnahmen kommuniziert, mit welchen der Lohnschutz im Rahmen der neuen bilateralen Verträge mit der Europäischen Union sichergestellt werden soll. Umstritten blieb bis zuletzt die Massnahme 14, ein verbesserter Kündigungsschutz für Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden. Nun haben sich die Sozialpartner nach zähem Ringen auf eine angepasste Massnahme 14 geeinigt. Der Bundesrat wird diese Anpassungen in der Botschaft zu den neuen bilateralen Verträgen mit der Europäischen Union übernehmen. Dies hat er an seiner heutigen Sitzung beschlossen.
Travail.Suisse erachtet die Anpassungen als akzeptablen Kompromiss. Sozialpartner, Kantone und Bundesrat legen dem Parlament damit ein leicht angepasstes, aber für alle akzeptables Massnahmenpaket vor, mit welchem der Lohnschutz gesichert und modernisiert werden kann. «Travail.Suisse begrüsst diesen Kompromiss und unterstützt die neuen bilateralen Verträge unter dem Vorbehalt, dass dieses angepasste Paket ohne Abstriche vom Parlament verabschiedet wird», so Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. «Mit der Massnahme 14 können die Rechte von Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmenden gestärkt werden. Sie ist damit ein wichtiger Puzzlestein für die Sicherung des Lohnschutzes in der Schweiz», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Die Schweiz ist aufgrund von unterzeichneten Übereinkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) seit Langem dazu verpflichtet, den Kündigungsschutz für Arbeitnehmdenvertreter:innen zu verbessern. Mit der Verabschiedung der angepassten Massnahme 14 würde die Schweiz nicht zuletzt eine seit über zwanzig Jahren andauernde unrühmliche Geschichte endlich beenden und somit von der schwarzen Liste der ILO gestrichen werden.
Auskünfte
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, 079 287 04 93, wuethrich@travailsuisse.ch
Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, 077 421 60 04, bauer@travailsuisse.ch