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IV, Invalidität, Kinderrente, Familie, Behinderung

Nein zur Kürzung der Kinderrente

9. Dezember 2019

Die Weiterentwicklung der Invalidenversicherung hat zu Differenzen zwischen National- und Ständerat geführt. Der Nationalrat wird morgen darüber entscheiden, ob er an der Kürzung der Kinderrente festhält. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, fordert die Nationalrätinnen und Nationalräte auf, auf die Kürzung zu verzichten. Neue Studien zeigen deutlich, dass eine Kürzung vor allem jene Kinder treffen würde, die bereits heute in finanzschwachen Familien aufwachsen.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung bestehen Differenzen zwischen National- und Ständerat. Der Nationalrat hat insbesondere der Kürzung der Kinderrente von 40% auf 30% der IV-Rente zugestimmt. Der Ständerat lehnt sie hingegen ab. Dem Ständerat lagen allerdings zusätzliche Informationen als Entscheidungsgrundlage vor. Sie zeigen, dass eine Kürzung der Kinderrente vor allem jene Kinder treffen würde, die bereits heute in wirtschaftlich schlechter gestellten Haushalten aufwachsen. Die neuen Studien verdeutlichen aber auch, dass Familien mit Kinderrenten und Ergänzungsleistungen weniger Einkommen zur Verfügung haben, als vergleichbare Familien ohne Kinderrenten und Ergänzungsleistungen. Dadurch besteht bereits heute kein Problem hinsichtlich der monetären Erwerbsanreize. „Der Entscheid des Nationalrats basierte auf unvollständigen Informationen, nun kann er ihn dank neuer Erkenntnisse korrigieren“, sagt Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse.  

Besonders starke Leistungseinbussen hätte die Kürzung bei Rentnerinnen und Rentnern mit einem Invaliditätsgrad zwischen 60 und 69 Grad zur Folge. Sie erhalten mit dem neuen stufenlosen Rentensystem nicht mehr eine Dreiviertelsrente, sondern eine Rente entsprechend des Invaliditätsgrades. Da sich die Kinderrente aus der IV-Rente ableitet, würde die Kürzung der Kinderrente effektiv bis zu 40% betragen. „Die Kürzung führt zu deutlichen Leistungskürzungen bei besonders finanzschwachen Familien. Gleichzeitig wird die Erwerbstätigkeit der betroffenen Personen nicht zunehmen. Die Kürzung führt also in erster Linie zu einer Kostenverlagerung zu den Ergänzungsleistungen“, sagt Bauer.
Die finanzielle Sanierung der IV ist auf Kurs. Im Jahr 2032 wird die IV ihre Schulden beim AHV-Fonds komplett abgebaut haben. Somit sind auch aus finanziellen Gründen keine weiteren Kürzungsmassnahmen notwendig.

 


Weitere Informationen
Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, Mobile: 077 421 60 04

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, dem zehn Verbände angehören. Diese Verbände vertreten 150’000 Mitglieder aus den verschiedensten Branchen und Bereichen der Privatwirtschaft und des Service public.

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