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Für die Wiedereingliederung von IV-Rentner/innen braucht es einen Integrationsbeitrag der Arbeitgeber

14. Juni 2010

Mit der 6. IV-Revision will der Bundesrat IV-Rentnerinnen und IV-Rentner zurück in den Arbeitsmarkt bringen und damit Geld bei der IV sparen. Travail.Suisse begrüsst eine möglichst hohe Integration behinderter Menschen im Arbeitsmarkt. Aber woher sollen die über 15’000 erforderlichen Jobs kommen? Es ist keine Verpflichtung für die Arbeitgeberseite vorgesehen. Sollen die Massnahmen nicht einfach zur Schikane für die Betroffenen werden, müssen neue Wege beschritten werden. Travail.Suisse fordert einen obligatorischen Integrationsbeitrag der Arbeitgeber sowie die Förderung des Modells der Sozialfirmen in der IV. Der unabhängige Dachverband von 170’000 Arbeitnehmenden hat dazu heute ein Positionspapier veröffentlicht.

Travail.Suisse begrüsst grundsätzlich weitere Eingliederungsbemühungen. Wieder zu arbeiten entspricht dem Bedürfnis vieler IV-Rentner/innen. Der Anschluss von Ausgeschlossenen stellt zudem für unsere Gesellschaft einen grossen Wert an sich dar. Ohne einen verpflichtenden Integrationsbeitrag der Arbeitgeberseite werden die angestrebten Ziele allerdings illusorisch bleiben. Travail.Suisse hat deshalb ein eigenes Integrationsmodell entwickelt und fordert das Parlament auf, realistische Wege der Wiedereingliederung zu prüfen, anstatt einseitig den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen.

Schweiz heute bei Integration behinderter Menschen massiv im Rückstand
Sollen IV-Rentner/innen wieder eingegliedert werden, braucht es Jobs für die Betroffenen. Im Vergleich zu unseren Nachbarländern werden in der Schweiz nur wenig Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt integriert. In Deutschland und Frankreich sorgt eine Verpflichtung für Arbeitgeber, behinderte Menschen zu beschäftigen, für eine hohe Erwerbsbeteiligung dieser Gruppe. Ihr Anteil am Total der Beschäftigten ist dementsprechend bedeutend höher: Rund 4 Prozent in Deutschland und Frankreich gegenüber nicht einmal einem Prozent in der Schweiz.

Verpflichtender Integrationsbeitrag der Arbeitgeber notwendig
Es braucht deshalb auch in der Schweiz ab einer bestimmten Unternehmensgrösse einen verpflichtenden Integrationsbeitrag der Arbeitgeberseite. Der Integrationsbeitrag kann geleistet werden, indem ein Arbeitgeber Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit beschäftigt oder indem ein finanzieller Beitrag als zweckgebundene Abgabe entrichtet wird. Nach dem Modell von Travail.Suisse soll pro 40 Vollzeitstellen ein Arbeitsplatz für Menschen mit einer Behinderung bereitgestellt werden. Mit den Mitteln der Abgabe sollen spezifisch auf solche Arbeitnehmende ausgerichtete Arbeitsplätze geschaffen werden.

Alternativen zur direkten Integration in ersten Arbeitsmarkt entwickeln
Dabei müssen auch Alternativen zur direkten Integration in den ersten Arbeitsmarkt entwickelt werden. Dazu gehört für Travail.Suisse ein stärkeres Engagement der IV beim Aufbau und Betrieb von Sozialfirmen. Werden faire Rahmenbedingungen für die Eingliederung über Sozialfirmen definiert, bieten diese ein Erfolg versprechendes Modell: So können z.B. dank Skaleneffekten zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. In Sozialfirmen ist zudem ein gestaffelter Übergang in den ersten Arbeitsmarkt möglich.

Das Dokument „6. IV-Revision: Realistische Wege der Eingliederung prüfen“ ist unter http://travailsuisse.ch/de/node/2453 abrufbar.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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