Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close
  1. Startseite
  2. Es braucht eine solide Unfallversicherung

Travail.Suisse fordert eine zweckgebundene Abgabe für Arbeitgeber, die keine Behinderten beschäftigen

24. Februar 2010

Die heute vom Bundesrat vorgestellte eingliederungsorientierte Rentenrevision ist gut gemeint, aber realitätsfern. Die über 15’000 Vollzeitstellen, welche für die Wiedereingliederung heutiger Rentenbezüger/innen geschaffen werden müssten, fehlen. Sie können nur mit einer Verpflichtung der Arbeitgeberseite, Jobs für heutige IV-Bezüger/innen anzubieten, entstehen. Wer keine oder zuwenig Behinderte anstellt, soll eine zweckgebundene Abgabe zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für Behinderte leisten.

Die Zahlen im benachbarten Ausland zeigen, dass mit verpflichtenden Elementen auf Arbeitgeberseite Wiedereingliederungen erst ermöglicht werden. Die Schweiz ist bei der Eingliederung von Personen mit einer Behinderung international gesehen im Rückstand. Der Anteil der Behinderten am Total der Arbeitnehmenden beträgt nicht einmal ein Prozent. In unseren Nachbarländern Frankreich und Deutschland sind es hingegen rund 4 Prozent. Kein Wunder: In diesen Ländern besteht für Arbeitgeber eine Pflicht, Behinderte zu beschäftigen. Travail.Suisse fordert für die Schweiz ebenfalls eine solche Verpflichtung. Angestrebt werden soll ein Anteil von 2.5 Prozent leistungsbeeinträchtigter Personen an der Belegschaft.

Zweckgebundene Abgabe zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte
Wer keine oder zuwenig Behinderte beschäftigen kann oder will, soll eine zweckgebundene Abgabe entrichten müssen. Diese kann nach Betriebsgrösse abgestuft sein. Die Einnahmen aus der Abgabe müssen von der IV-Stelle zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Personen mit einer Behinderung verwendet werden.

Sozialfirmen als prüfenswertes Modell für die Zukunft
Neben verpflichtenden Elementen braucht es für eine verstärkte Wiedereingliederung auch neue Ansätze. Für Travail.Suisse stellt die Weiterentwicklung von Sozialfirmen ein Modell der Zukunft dar, das im Rahmen der 6. IV-Revision ernsthaft geprüft werden muss. Mit der zweckgebundenen Abgabe könnten IV-Stellen vermehrt den Aufbau und Betrieb von Sozialfirmen mitfinanzieren. Diese haben ein grosses Entwicklungspotenzial.

Alternativen zur unbedingten und direkten Wiedereingliederung ausbauen
Sozialfirmen sind eine Alternative zur direkten und unbedingten Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Denn die Erfahrung und diverse Studien zeigen: Der direkte Schritt zurück in den Arbeitsmarkt nach längerer Abwesenheit ist die Ausnahme. Sozialfirmen schaffen Nischenarbeitsplätze für Behinderte, indem sie marktgerechte Produkte und Dienstleistungen anbieten. Wer es schafft, kann nach einer gewissen Zeit in den ersten Arbeitsmarkt wechseln. Aber auch die dauerhafte Beschäftigung in einer Sozialfirma ist für Travail.Suisse für die soziale Integration zuträglicher als der Ausschluss aus dem Erwerbsleben.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2025 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.