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Mehrfachbeschäftigung – eine Realität für jede zehnte Frau

25. August 2026
Edith Siegenthaler
Edith Siegenthaler
Geschäftsleiterin & Leiterin Sozialpolitik

Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmenden bei mehreren Arbeitgebenden angestellt ist. Travail.Suisse geht der Frage nach, was dies für die Arbeitnehmenden bedeutet und wo Handlungsbedarf besteht.

Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen es einmal mehr: Mehrfachbeschäftigung ist für einen beträchtlichen Teil der Arbeitnehmenden Realität. 2025 waren insgesamt 8,1% oder 377’000 Arbeitnehmende bei mehreren Arbeitgebenden beschäftigt. 1991 waren es erst 149'000 Arbeitnehmende. Seither hat sich ihre Zahl somit mehr als verdoppelt. Gleichzeitig ist auch ihr Anteil an den Arbeitnehmenden gestiegen: Waren 1991 4% der Arbeitnehmenden mehrfachbeschäftigt, sind es heute 8,1% aller Arbeitnehmenden.

erwerbstaetige-mehrfachbeschaeftigung.png

Frauen besonders betroffen

Frauen sind von Mehrfachbeschäftigung besonders stark betroffen: Eine von zehn erwerbstätigen Frauen geht mehreren Erwerbstätigkeiten nach. Bereits 1991 waren Frauen mit einem Anteil von 5 Prozent stärker von Mehrfachbeschäftigung betroffen als Männer mit 3,4%. Seither hat sich dieser Unterschied weiter akzentuiert: Inzwischen ist der Anteil mehrfachbeschäftigter Frauen mit 10,8% fast doppelt so hoch wie jener der Männer mit 5,8%.

Die Tatsache, dass Frauen besonders von Mehrbeschäftigung betroffen sind, hat verschiedene Gründe. Einerseits hat die Erwerbstätigkeit von Frauen seit den 1990er-Jahren stark zugenommen. Heute sind deutlich weniger Frauen im erwerbsfähigen Alter nicht erwerbstätig. Das traditionelle Familienmodell, in dem die Frau als Hausfrau und Mutter ihre Erwerbstätigkeit aufgibt, ist weniger verbreitet.

Um Familie und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren, arbeiten viele Frauen Teilzeit. Auch bei der Wahl ihres Berufs und ihrer Stelle spielt die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten, häufig eine wichtige Rolle. Dementsprechend sind sie häufig in Branchen tätig, in denen vorwiegend Teilzeitstellen angeboten werden und in denen sie teilweise unfreiwillig in Teilzeit arbeiten müssen. Dies zeigt sich auch an der Unterbeschäftigung. Wünscht eine Frau in dieser Situation ein höheres Pensum, ist dies oft nur über eine Mehrfachbeschäftigung möglich. (1)

Problematik der Mehrfachbeschäftigung

Wer bei mehreren Arbeitgebenden beschäftigt ist, ist insbesondere in der beruflichen Vorsorge nicht gleichgestellt mit Personen, die bei gleichem Lohn und gleichem Pensum für nur einen Arbeitgeber tätig sind. In der beruflichen Vorsorge führen die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug dazu, dass der Lohn von Mehrfachbeschäftigten deutlich schlechter versichert ist als jener von Arbeitnehmenden, die bei nur einem Arbeitgeber angestellt sind.

Dies zeigt sich sehr deutlich beim Vergleich der folgenden drei fiktiven Personen. Alle drei erzielen ein Jahreseinkommen von 60'000 CHF, sind jedoch bei unterschiedlich vielen Arbeitgebenden angestellt.

tabelle-mehrfachbeschaeftigung.png

Anna erzielt ihr gesamtes Einkommen bei einem einzigen Arbeitgeber. Ihr Lohn liegt deutlich über der Eintrittsschwelle von CHF 22'680. Das bedeutet, dass ihr Einkommen in der zweiten Säule versichert werden muss. Dasselbe gilt auch für Barbaras Einkommen von 40'000 CHF, das sie bei einem ihrer Arbeitgeber erzielt. Hingegen liegt ihr zweites Einkommen von 20'000 CHF unter der Eintrittsschwelle und ist deshalb nicht obligatorisch in der zweiten Säule versichert. Christine, die bei drei verschiedenen Arbeitgebenden angestellt ist, ist derweil gar nicht in der zweiten Säule versichert. Sie erzielt bei allen drei Arbeitgebern je einen Lohn, der unter der Eintrittsschwelle liegt – und dies, obwohl ihr Gesamteinkommen gleich hoch ist wie jenes von Anna und Barbara.

Mehrfachbeschäftigung kann also dazu führen, dass Arbeitnehmende vollständig aus der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen sind, obwohl sie ein Gesamteinkommen erzielen, das weit über der Eintrittsschwelle liegt. Mehrfachbeschäftigung kann aber auch, wie bei Barbara, dazu führen, dass nur ein Teil ihres Einkommens versichert ist.

Die einzelnen Pensionskassen haben die Möglichkeit, überobligatorische Lösungen anzubieten, die zum Beispiel keinen oder einen abgestuften Koordinationsabzug oder auch eine tiefere Eintrittsschwelle vorsehen. Die paritätisch geführte Stiftung Auffangeinrichtung, in deren Stiftungsrat auch Travail.Suisse die Anliegen der Arbeitnehmenden vertritt, bietet beispielsweise seit diesem Jahr eine Lösung an, die insbesondere für Branchen, wo Mehrfachbeschäftigung verbreitet ist, Vorteile bietet. Die Eintrittsschwelle liegt bei dieser Lösung bei CHF 2'500. Wären Anna, Barbara und Christine alle nach dem Plan der Auffangeinrichtung versichert, wäre bei allen der gleiche Anteil ihres Lohnes versichert.

Für die Arbeitnehmenden ist es wichtig, dass entsprechende Modelle in den Pensionskassen Verbreitung finden. Die Mitgliedverbände von Travail.Suisse vertreten die Arbeitnehmenden in den Stiftungsräten von verschiedenen Pensionskassen und setzen sich für Verbesserungen ein. Gleichzeitig sollten Personen mit mehreren Einkommen diese in der zweiten Säule gemeinsam versichern können, damit sie nicht benachteiligt werden.

 

(1) Vgl.: Karin Schwitter und Reta Barfuss: Unfreiwillig in Teilzeit; in: Soziale Sicherheit CHSS, 30.3.2026

(2) Der Koordinationsabzug beläuft sich aktuell auf CHF 26'460.


Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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