Travail.Suisse bedauert Entscheid zu BVG-Mindestzinssatz

Die BVG-Kommission hat gestern entschieden, den BVG-Mindestzinssatz auf 1,25% zu belassen. Travail.Suisse bedauert, dass der Mindestzins nicht angehoben wird und hofft, dass der Bundesrat bei seiner Entscheidung im Herbst eine Erhöhung dennoch in Betracht zieht. Dies wäre für die Arbeitnehmenden wichtig.
Die BVG-Kommission hat gestern entschieden, dem Bundesrat vorzuschlagen, den BVG-Mindestzinssatz unverändert zu belassen. Travail.Suisse ist enttäuscht über diesen Entscheid. Angesichts der guten Lage der Pensionskassen, ist es aus Sicht von Travail.Suisse gerechtfertigt, den Mindestzinssatz auf 1.5% zu erhöhen.
Für die Versicherten wäre es aufgrund der aufgelaufenen Teuerung wichtig, dass der Mindestzinssatz steigt. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Alterskapital nicht an Wert verliert. Travail.Suisse hofft deshalb, dass sich bis zur Sitzung des Bundesrats nochmals bestätigt, dass die Performance der Pensionskassen auch im aktuellen Umfeld genügend stabil ist, um den Entscheid der Kommissionsmehrheit zu überdenken und den BVG-Mindestzinssatz anzuheben.