Medienmitteilung
Der Bundesrat hat heute die Leitlinien der nächsten IV-Reform festgelegt. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die Stossrichtung der verabschiedeten Leitlinien. Insbesondere die Förderung des Verbleibs am Arbeitsplatz sowie die Integration und Reintegration von Versicherten in den Arbeitsmarkt sind zentrale und richtige Ziele. Entscheidend wird sein, dass die Reform die Realität zunehmender psychischer Erkrankungen und belastender Arbeitsbedingungen ernst nimmt und die Leistungen der IV sichert.
Travail.Suisse begrüsst, dass der Bundesrat den Fokus in seiner IV-Reform verstärkt auf den Erhalt des Arbeitsplatzes sowie auf eine rasche Wiedereingliederung legt. Arbeit bedeutet soziale Teilhabe, Struktur und finanzielle Sicherheit. Voraussetzung dafür sind jedoch gesunde Arbeitsbedingungen und präventive Massnahmen.
Die Zahl der IV-Neurenten aufgrund psychischer Erkrankungen ist in den letzten Jahren stark gestiegen – 2024 entfiel rund jede zweite neue Rente auf eine psychische Erkrankung. Gleichzeitig zeigen aktuelle Erhebungen, dass arbeitsbedingter Stress und Erschöpfung stetig zunehmen. Gemäss dem «Barometer Gute Arbeit» von Travail.Suisse und der Berner Fachhochschule sind rund 40 Prozent der Arbeitnehmenden häufig mit arbeitsbedingtem Stress konfrontiert. In einzelnen Branchen wie dem Gesundheitswesen oder dem Baugewerbe ist rund die Hälfte der Beschäftigten zudem regelmässig so erschöpft, dass sie nach der Arbeit keine Energie mehr für ihr Privatleben haben. Wer die IV nachhaltig stabilisieren will, darf deshalb die Rolle der Arbeitsbedingungen nicht ausklammern. Prävention während der Berufslehre und am Arbeitsplatz ist ebenso wichtig wie die Reintegration nach einer Erkrankung.
Fokus auf junge Erwachsene: Unterstützung mit Augenmass
Travail.Suisse unterstützt den vorgesehenen Fokus auf 18- bis 24-Jährige und die Einführung einer neuen Integrationsleistung. Gerade bei jungen Menschen kann mit gezielter, individueller und angemessener Unterstützung der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt erleichtert und ein frühzeitiger und vermeidbarer Rentenbezug vermieden werden. Eine enge Begleitung und eine finanzielle Absicherung während dieser Phase sind dafür zentral. Die konkrete Ausgestaltung der neuen Integrationsleistungen muss aber sorgfältig geprüft werden. Für Travail.Suisse ist klar: Menschen, die heute Anspruch auf IV-Leistungen haben, müssen diesen Anspruch auch in Zukunft behalten. Die Integrationsreform darf nicht zu einer schleichenden Verschärfung des Zugangs zur Rente führen.
Finanzielle Stabilität sichern, Leistungen stärken und Ursachen bekämpfen
Die finanzielle Stabilität der IV ist wichtig und eine nachhaltige Finanzierung liegt im Interesse aller Versicherten. Sollte sich eine moderate Anpassung der Lohnbeiträge als notwendig erweisen, ist diese daher offen zu prüfen. Gleichzeitig soll in der IV-Reform aber auch die finanzielle Situation der IV-Leistungsbeziehenden angegangen werden. Die heutigen IV-Renten reichen bei zu vielen Personen r nicht für ein würdiges Leben. Travail.Suisse spricht sich deshalb weiterhin klar für die Einführung einer 13. IV-Rente aus – analog zur 13. AHV-Rente.
Die geplante Reform bietet die Chance, die (Re-)Integration zu stärken und junge Menschen gezielt zu unterstützen. Nachhaltig kann die Reform jedoch nur sein, wenn zugleich gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen konsequent angegangen und verbessert werden. Steigender Stress, längere Arbeitszeiten und zunehmender Leistungsdruck führen nicht nur zu mehr Erkrankungen, sondern letztlich auch zu mehr IV-Fällen.
Travail.Suisse wird sich im weiteren Reformprozess konstruktiv einbringen – mit dem Ziel einer starken, solidarischen und fair finanzierten Invalidenversicherung, die IV-Eintritte bestmöglich verhindert, die Integration wirksam fördert und eine verlässliche soziale Absicherung garantiert.
Auskünfte
Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik, 077 405 34 21, siegenthaler@travailsuisse.ch