SGK-N-Entscheid zur Finanzierung der 13. AHV-Rente: Travail.Suisse fordert langfristige Lösung

Die SGK-N hat sich mit sehr knapper Mehrheit für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente ausgesprochen – und will damit auf eine langfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente verzichten. Travail.Suisse fordert den Nationalrat auf, einer der beiden Kommissionsminderheiten zu folgen und die 13. AHV-Rente nachhaltig zu finanzieren.
Mit den kürzlich veröffentlichten aktualisierten AHV-Finanzperspektiven ist klar: Die AHV steht auf soliden Beinen und ist den demografischen Entwicklungen gewachsen. Allerdings braucht es für die Einführung der 13. AHV-Rente eine Zusatzfinanzierung. Vor diesem Hintergrund ist ein Leistungsabbau, wie etwa eine Erhöhung des Rentenalters, definitiv vom Tisch.
Nach dem Ständerat hat sich nun auch die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente befasst. Der Ständerat hatte einen ausgewogenen Kompromiss vorgeschlagen: eine Mischfinanzierung durch Lohnprozente und Mehrwertsteuer, den Beibehalt des Bundesbeitrags sowie eine Senkung des AHV-Fonds auf 80 Prozent einer Jahresausgabe.
Die SGK-N hat sich jedoch mit sehr knapper Mehrheit für einen anderen Weg entschieden: Eine bis 2030 befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte. Danach müsste die wegfallende Finanzierungsquelle im Rahmen der anstehenden AHV-Reform ersetzt werden. Für Travail.Suisse ist klar: Mit diesem Vorschlag soll der Druck auf eine Erhöhung des Rentenalters zum Schaden der AHV und der Versicherten erhöht werden. Travail.Suisse erachtet den Vorschlag der Kommission als eine verpasste Chance, die AHV langfristig und stabil abzusichern.
Hingegen liegen auch zwei Anträge von starken Kommissionsminderheiten auf dem Tisch, die auf dem ständerätlichen Modell aufbauen und eine längerfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente garantieren. Beide Modelle sehen – mit unterschiedlichen Kombinationen - eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer, gekoppelt mit einer leichten Erhöhung des AHV-Lohnabzugs in zwei Schritten vor. Die zweite Erhöhung der Mehrwertsteuer würde bei beiden Modellen nur dann erfolgen, wenn eine allfällige Abschaffung des Ehepaarplafonds vor 2035 in Kraft tritt. Der Bundesbeitrag seinerseits würde bei 20,2 Prozent der Ausgaben beibehalten.
Travail.Suisse begrüsst diese Vorschläge der beiden Kommissionsminderheiten ausdrücklich. Sie stellen eine ausgewogene, nachhaltige Lösung dar, die die neuen Finanzperspektiven berücksichtigen und auf künstlichen Druck für Leistungsabbau verzichten. Travail.Suisse ruft daher den Nationalrat auf, einer dieser Kommissionsminderheiten zu folgen und damit eine langfristige Finanzierung der 13. AHV-Rente sicherzustellen – im Interesse aller Versicherten und zukünftiger Generationen.