Travail.Suisse begrüsst heutigen Entscheid des Ständerats zur AHV-Finanzierung

Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den heutigen Entscheid des Ständerats, das von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) vorgelegte Gesamtkonzept zur Finanzierung der AHV anzunehmen. Die Annahme dieses Kompromisses ist ein wichtiger Schritt, um die kurz- und mittelfristige Stabilität der Altersvorsorge sicherzustellen.
Der Ständerat hat sich heute vertieft mit der Finanzierung der AHV auseinandergesetzt und dabei dem Gesamtkonzept der SGK-S zugestimmt. Dieses soll sowohl die 13. AHV-Rente als auch eine allfällige Aufhebung oder Erhöhung des Ehepaarplafonds finanzieren. Das Konzept basiert hauptsächlich auf einer Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer in zwei Schritten. Travail.Suisse begrüsst diesen Entscheid.
Travail.Suisse unterstützt eine Finanzierung der AHV durch Mehrwertsteuerprozente sowie eine Erhöhung der Lohnbeiträge. Dieses Finanzierungsmodell sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte vor, wobei dies faktisch eine Belastung von lediglich 0,2 Prozentpunkten bedeutet, da gleichzeitig die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmende tragen so je 0,1 zusätzliche Prozentpunkte zur Finanzierung der AHV bei, was aus Sicht von Travail.Suisse ein solidarischer und fairer Weg zur nachhaltigen Stärkung der AHV ist. Auch die zweistufige Erhöhung der Mehrwertsteuer um je 0.5 Prozentpunkte zur Finanzierung der 13. AHV-Rente sowie einer möglichen Abschaffung des Ehepaarplafonds, erachtet Travail.Suisse als tragbar. Besonders begrüsst Travail.Suisse zudem, dass das Gesamtkonzept der SGK-S den Bundesbeitrag auf dem aktuellen Stand von 20,2 Prozent der Ausgaben belässt.
Eine Senkung des Mindestniveaus für den AHV-Ausgleichsfonds auf 80 Prozent der Jahresausgaben ist hingegen mit gewissen Risiken verbunden. Travail.Suisse erachtet es deshalb als sinnvoll, zusätzliche Finanzierungsquellen zu prüfen, um den AHV-Ausgleichsfonds auf dem bisherigen Stand von 100 Prozent einer Jahresausgabe der AHV zu belassen. In Betracht kämen dabei etwa eine Finanztransaktionssteuer, eine massvoll ausgestaltete Erbschaftssteuer auf sehr grosse Vermögen, eine Beteiligung an den Gewinnen der Schweizerischen Nationalbank, oder eine Ausweitung der AHV-Beitragspflicht auf hohe Vermögenseinkommen.