Travail.Suisse lehnt Leistungsabbau für Schwächste ab

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates (SGK-N) schlägt mit ihren Entscheiden zur Revision der Witwenrenten und der Abschaffung der Alterskinderrenten einen deutlichen Leistungsabbau zu Lasten der Schwächsten vor. Dieses Vorgehen wird in erster Linie Familien treffen: Frauen, die Kinderbetreuung übernommen haben und ältere Eltern mit ihren Kindern – und generell Personen, die ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin verloren haben. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, lehnt dieses Vorgehen entschieden ab.
Die SGK-N hat heute beschlossen, dem Nationalrat eine Abbauvorlage zu den Witwenrenten vorzulegen. Eine Witwen- oder Witwerrente soll gemäss Entscheid der Kommission neu nur dann ausgerichtet werden, wenn zum Zeitpunkt der Verwitwung Kinder unter 25 Jahren da sind. Die Witwen- und Witwerrenten sollen also neu erlöschen, sobald das jüngste Kind 25 Jahre alt wird oder die betroffene Person das Rentenalter erreicht. Damit werden die Witwenrenten massiv gekürzt und es stellt sich die Frage, ob der Verfassungsauftrag, die wirtschaftlichen Risiken der Verwitwung abzusichern, noch erfüllt wird.
Weiter hat die SGK-N beschlossen, den Verwitwetenzuschlag zu den AHV-Altersrenten abzuschaffen. Der Verwitwetenzuschlag garantiert heute, dass Verwitwete eine anständige AHV-Rente erhalten, auch wenn sie zum Beispiel wegen Kinderbetreuung nicht die maximale Altersrente in der AHV erhalten würden. Die Abschaffung des Verwitwetenzuschlags trifft genau diejenigen Personen, die wenig Einkommen hatten in ihrem Erwerbsleben und auch keine grosse Rente erwarten können. « Diese Vorlage geht bewusst das Risiko ein, Witwen und Witwer der Altersarmut zu überlassen.» sagt Edith Siegenthaler, Leiterin Sozialpolitik bei Travail.Suisse.
Darüber hinaus schlägt die Kommission die Abschaffung der Alterskinderrenten vor. Die Alterskinderrenten werden heute an Familien ausbezahlt, deren Eltern im Rentenalter sind und die Kinder in Ausbildung haben. Sie hilft damit Familien – analog den Kinder- und Ausbildungszulagen, die der Arbeitgeber bei Erwerbstätigen zahlt. Da das Einkommen mit der Pensionierung normalerweise sinkt, sind die Alterskinderrenten eine wichtige Hilfe für Familien und tragen dazu bei, Familien- und Kinderarmut zu verhindern.
Abbau auf dem Buckel der Schwächsten
Die Kommission schlägt dem Nationalrat vor, diese Kürzungen als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» zusammen mit der Entplafonierung der Ehepaarrenten zu präsentieren. Während Travail.Suisse die Aufhebung des Ehepaarplafonds grundsätzlich begrüsst, kann Travail.Suisse diesen Abbau auf dem Buckel von Familien, Frauen und Menschen mit tiefen Einkommen nicht unterstützen.
Denn die Folgen dieser Entscheide sind gravierend. Familien, Frauen und Personen mit tiefen und mittleren Einkommen verlieren beim Tod ihres Ehepartners oder ihrer Ehepartnerin sowie im Alter zentrale Leistungen, auf die sie angewiesen sind. Der Abbau bei den Witwenrenten und beim Verwitwetenzuschlag sowie die Abschaffung der Alterskinderrenten treffen genau jene, die finanziell am stärksten unter Druck stehen. Dazu kommt, dass Ehepaare mit ganz kleinen Einkommen und somit mit Renten unter dem aktuellen Ehepaarplafonds gar nicht von der Aufhebung des Plafonds profitieren. Das bedeutet im Klartext, dass bei den untersten Einkommen und den Vulnerabelsten gespart wird, ohne dass sie im Gegensatz zu den finanziell besser Gestellten mehr Leistungen erwarten könnten.
Travail.Suisse fordert den Nationalrat deshalb mit Nachdruck auf, diesen Leistungsabbau zu unterbinden. Die AHV ist die wichtigste Sozialversicherung der Schweiz. Sie darf nicht ausgehöhlt werden – schon gar nicht auf Kosten von Familien und Menschen mit tiefem Einkommen.