Im Dezember hat das Parlament beschlossen, eine neue, hauptsächlich von den Arbeitgebenden finanzierte Zulage einzuführen: die Betreuungszulage. Sie richtet sich an berufstätige Eltern und soll deren Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Gleichzeitig werden 100 Millionen Franken für die Kantone bereitgestellt, um sie bei der Schaffung zusätzlicher familienergänzender Betreuungsplätze zu unterstützen.
In unserem Land, das eher für seine liberale als für seine soziale Ausrichtung bekannt ist, ist dies eine Seltenheit: Die Einführung einer neuen Betreuungszulage ist bei weitem keine Selbstverständlichkeit – sie war das Ergebnis eines langwierigen Prozesses mit vielen Wendungen, in dem auch eine Volksinitiative eine entscheidende Rolle spielte.
100 Franken monatlich pro Betreuungstag
Die neue Betreuungszulage, deren Inkrafttreten noch vom Bundesrat festgelegt werden muss, beträgt 100 Franken monatlich pro Betreuungstag. Dieser Betrag kann auf das Doppelte erhöht werden, wenn das Kind eine Behinderung hat, da dies eine zusätzliche Betreuung durch die Betreuungseinrichtung erfordert. Für jeden zusätzlichen Halbtag stehen weitere 50 Franken zu. So erhalten Eltern eines Kindes, das fünf ganze Tage pro Woche betreut wird, 500 Franken pro Monat als Zuschuss an die sehr hohen Kosten für die familienergänzende Betreuung. Diese neue Zulage wird wie die anderen Familienzulagen hauptsächlich durch die Arbeitgebenden finanziert.
Folgende Voraussetzungen gelten für den Bezug der Betreuungszulage:
- Beide Elternteile müssen berufstätig sein.
- Das Kind, für das der Anspruch auf die Zulage besteht, darf nicht älter als 8 Jahre sein.
- Das Kind muss in einer anerkannten Betreuungseinrichtung betreut werden (nicht von den Grosseltern oder Nachbarn)
- In der Betreuungseinrichtung muss mindestens eine Landessprache gesprochen werden.
- Es erfolgt keine Zahlung, wenn das Kind in einer Betreuungseinrichtung ausserhalb der Schweiz betreut wird.
Indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative
Um Erwerbsarbeit und Kinder vereinbaren zu können, müssen Eltern eine Betreuungslösung finden: entweder innerhalb der Familie (Grosseltern, die nicht immer verfügbar sind), durch eine Reduzierung der beruflichen Tätigkeit eines oder beider Elternteile (Paare entscheiden sich meist dafür, die schlechter bezahlte Stelle eines Elternteils zu reduzieren, in der Regel jene der Frau) oder durch die Inanspruchnahme einer Betreuungseinrichtung. In der Schweiz ist es nicht unüblich, 3’000 Franken und mehr pro Kind für diese für berufstätige Eltern unverzichtbare Dienstleistung zu bezahlen. Die neue Betreuungszulage in der Höhe von maximal 500 Franken pro Monat kann deshalb als minimalistisch, aber auf jeden Fall als willkommen, angesehen werden. Die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung können bis zu 35 % des Familieneinkommens ausmachen.
In Europa variieren die Kosten für die externe Kinderbetreuung stark, nirgendwo sonst sind sie aber so hoch wie in der Schweiz. In Schweden ist die Kinderbetreuung dank hoher staatlicher Subventionen kostenlos oder sehr günstig; in Deutschland haben mehrere Bundesländer die öffentliche ausserfamiliäre Betreuung für Kinder unter drei Jahren fast kostenlos gemacht; in Frankreich und Italien sind die Kosten einkommensabhängig und schwanken je nach Region zwischen 200 und 800 Euro pro Monat. Zu den teuersten Ländern gehören die Niederlande und das Vereinigte Königreich, aber selbst in diesen Ländern betragen die Kosten nur rund ein Drittel der Kosten in der Schweiz.
Im Jahr 2021 sah der erste Entwurf der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats einen Bundesbeitrag in Höhe von 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten für einen familienergänzenden Betreuungsplatz in der Schweiz vor. Dieser Beitrag konnte je nach tatsächlichem Engagement der Kantone auf 10 Prozent reduziert werden, und es wurden Programmvereinbarungen in Höhe von 224 Millionen Franken beschlossen, um die Kantone beim Ausbau der familienergänzende Kinderbetreuung zu unterstützen und Massnahmen zur Entwicklung ihrer Politik zur Förderung der frühen Kindheit zu ergreifen. Der Bundesrat lehnte dies aus finanziellen Gründen ab. Die WBK des Ständerats schlug daraufhin eine neue Betreuungszulage vor.
Angesichts der astronomischen Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung in der Schweiz, die oftmals dazu führt, dass meist Mütter ihre Karriere opfern und ihr Pensum reduzieren, wurde am 5. Juli 2023 eine Volksinitiative eingereicht. Die Kita-Initiative zielt darauf ab, die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung für Eltern auf maximal 10 Prozent ihres Einkommens zu begrenzen, wobei der Bund zwei Drittel davon übernimmt. Die neue Betreuungszulage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative und es besteht kein Zweifel, dass diese Initiative den Entscheid des Parlaments zu den Betreuungszulagen beeinflusst hat.
Programmvereinbarungen mit den Kantonen
Angesichts des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften der hohen Kosten bzw. der knappen Verfügbarkeit von Kitaplätzen verabschiedete das Parlament 2003 ein Gesetz über befristete Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung. Diese Finanzhilfen, die alle vier Jahre verlängert wurden, laufen nach fünf Verlängerungen Ende dieses Jahres endgültig aus. Sie haben den dringenden Bedarf gedeckt: Bis zum 1. Februar 2025 wurden 4’307 Finanzierungsanträge in der Höhe von insgesamt 497 Millionen Franken (Jahresdurchschnitt von 22,5 Millionen) bewilligt. Damit konnten innerhalb von 23 Jahren 79'494 Betreuungsplätze geschaffen werden, Anträge für weitere 5'539 Plätze waren Anfang 2025 noch in Bearbeitung. Die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen ist jedoch geografisch sehr ungleich verteilt, in den Randregionen und ausserhalb der Ballungszentren ist die Situation weiterhin nicht ideal. Die meisten Finanzmittel wurden in den grossen Ballungsräumen der Schweiz eingesetzt: in den Kantonen Zürich (116 Millionen), Waadt (79 Millionen) und Bern (43 Millionen).
Im vergangenen Dezember beschloss das Parlament eine weitere Verlängerung der Finanzhilfen an die Kantone im Rahmen von Programmvereinbarungen in Höhe von 100 Millionen Franken über einen Zeitraum von vier Jahren, um die familienergänzende Kinderbetreuung und die Politik zur Förderung der frühen Kindheit zu unterstützen. Die jährlichen Ausgaben von 25 Millionen Franken pro Jahr entsprechen in etwa den Ausgaben, die seit 2003 im Rahmen der bisherigen Finanzhilfen getätigt wurden. Leider hat das Parlament jedoch zwei wichtige Punkte aus den Programmvereinbarungen gestrichen: die Kantone dazu zu ermutigen, Massnahmen zu ergreifen, um den Bedürfnissen der Eltern besser gerecht zu werden (insbesondere in Bezug auf die Betreuungszeiten), und die Qualität der Betreuungsangebote in pädagogischer und struktureller Hinsicht zu verbessern.
Die Stimme der Grosseltern wird entscheidend sein
Es bleibt abzuwarten, ob das Komitee der Kita-Initiative diese aufrechterhält. Wenn ja, wird die Bevölkerung darüber entscheiden können. Die Initiative hat bei der Bevölkerung, einschliesslich der älteren Bevölkerung, gute Chancen, denn wenn Eltern die sehr hohen Kosten für die familienergänzende institutionelle Betreuung nicht tragen können, wenden sie sich sehr oft an die Grosseltern. Diese werden von manchen als «die grösste Kita der Schweiz» bezeichnet, so sehr engagieren sie sich für diese Aufgabe. Fast 42 Prozent der Kinder unter vier Jahren werden von ihren Grosseltern betreut. Das sind mehr als in Betreuungseinrichtungen (40%). Das Engagement der Grosseltern ist zwar wertvoll und zu begrüssen, sollte diesen jedoch nicht quasi aufgezwungen werden, um die Lücken des Service public im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung zu schliessen. Die Stimmen der Eltern und Grosseltern werden dann an den Wahlurnen zählen.