Medienmitteilung
Der Nationalrat hat heute 100 Millionen für eine neue Betreuungszulage für Eltern bewilligt, die eine ausserfamiliäre institutionelle Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, befürwortet die Einführung einer Betreuungszulage, erachtet den Entwurf insgesamt aber als zu minimalistisch. Die grosse Kammer hat ausserdem einer Vorlage zur Harmonisierung der Leistungen im Bereich der Erwerbsersatzordnung zugestimmt. Berufstätige Mütter, die nach der Geburt ins Spital müssen, werden entschädigt, ebenso wie der zweite Elternteil im Falle des Todes des Neugeborenen.
Um das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zu ersetzen, das Ende 2026 ausläuft, hat der Ständerat eine neue Betreuungszulage vorgeschlagen. Sie wird mindestens 100 Franken pro Monat betragen und für jeden zusätzlichen halben Betreuungshalbtag um 50 Franken erhöht. Für Kinder mit Behinderung kann die Zulage verdoppelt werden. Diese Zulage wird von den Kantonen finanziert.
Nach langem Hin und Her hat sich der Nationalrat heute aus taktischen Gründen der Mehrheit seiner Kommission angeschlossen. Über Programmvereinbarungen werden den Kantonen über einen Zeitraum von vier Jahren 100 Millionen Franken für die Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder im Vorschul- und Schulalter sowie für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter zur Verfügung gestellt.
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik: «Der heutige Entscheid ist ein kleiner Fortschritt, bleibt aber minimalistisch, da er weder eine Verbesserung der Qualität der Betreuungsangebote noch Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern vorsieht. Travail.Suisse bedauert auch, dass die Politik zur Förderung der frühen Kindheit keine Unterstützung erhält.» Als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative, die den Beitrag der Eltern zu den Betreuungskosten auf 10 % ihres Einkommens begrenzen will, stellt er keine glaubwürdige Alternative dar .
Ebenfalls heute hat der Nationalrat einer Angleichung der Leistungen im Bereich der Erwerbsersatzordnung zugestimmt. Damit können alle EO-Anspruchsberechtigten Zulagen für Betreuungskosten und Betriebszulagen in Anspruch nehmen, die bisher Dienstleistenden vorbehalten waren. Berufstätige Mütter, die nach der Entbindung hospitalisiert werden, erhalten für die Dauer des Spitalaufenthalts eine verlängerte Mutterschaftsentschädigung. Stirbt das Kind bei der Geburt oder innerhalb von 14 Tagen, soll der zweite Elternteil dennoch Anspruch auf einen Geburtsurlaub haben. Schliesslich werden die Bedingungen für den Bezug der Betreuungsentschädigung bei einer Hospitalisierung des Kindes gelockert: Ein Krankenhausaufenthalt von mindestens vier Tagen reicht aus, um diese Zulage zu erhalten. Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse: «Die von dieser Anpassung der EO-Entschädigung betroffenen Fälle sind selten, für die Betroffenen und ihre Familien jedoch extrem belastend. Unser Sozialsystem muss sie in diesen schwierigen Zeiten unterstützen.»