Medienmitteilung
Die WBK-N hat heute einen Vorstoss angenommen, der Ausnahmen von der Pflicht zur Wiederholung von Lohngleichheitsanalyse in Unternehmen abschaffen will. Travail.Suisse begrüsst diesen Entscheid sehr und wertet ihn als wichtiges Signal an die Schwesterkommission WBK-S, die Mitte Februar mehrere Vorstösse zur Lohngleichheit beraten wird.
Seit dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Analyse ihrer Löhne hinsichtlich der Lohngleichheit durchzuführen und diese Analyse alle vier Jahre zu wiederholen. Das revidierte Gleichstellungsgesetz sieht jedoch eine Ausnahme von dieser Wiederholungsregelung vor, wenn die Analyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten wird. Äusserst problematisch ist jedoch, dass keinerlei Kriterien vorgegeben werden, wann dies der Fall ist – weder die Bundesverfassung noch das Gleichstellungsgesetz definieren einen Schwellenwert oder einen akzeptablen Zielwert.
Die parlamentarische Initiative von Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse, will diese Ausnahme deshalb aus dem Gesetz streichen und fordert, dass alle Unternehmen die Analyse ohne Ausnahme alle vier Jahre erneuern müssen, unabhängig vom Resultat früherer Analysen. Die WBK-N hat dieser Forderung heute erfreulicherweise zugestimmt und die Streichung des entsprechenden Absatzes aus dem Gleichstellungsgesetz zur Annahme empfohlen (Art. 13a, Abs. 3 GlG). Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik hält fest: «Travail.Suisse ist sehr erfreut, dass die Kommission der Abschaffung der geltenden Ausnahmeregelung, deren Kriterien unklar und deren Auslegung problematisch sind, zugestimmt hat.» Léonore Porchet, Vizepräsidentin von Travail.Suisse, ergänzt: «15 Prozent der Arbeitnehmenden wechselt jedes Jahr die Stelle, allein deshalb muss eine regelmässige Wiederholung der Lohngleichheitsanalyse die Regel und damit Bestandteil einer modernen Personalpolitik sein.»
Travail.Suisse fordert die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) nachdrücklich auf, am 19. Februar ihrer Schwesterkommission zu folgen. Die Kommission wird sich zudem mit weiteren Vorstössen zur Lohngleichheit befassen, insbesondere mit der Abschaffung der Sunset-Klausel (Motion Graf 25.406), welche die Lohnanalysepflicht im Jahr 2032 automatisch auslaufen lässt. Angesichts der sehr enttäuschenden Ergebnisse der vom Bundesrat in Auftrag gegebenen Zwischenbilanz zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes ist es notwendig, die obligatorischen und regelmässigen Lohnanalysen dauerhaft zu verankern.
Auskünfte
Léonore Porchet, Vizepräsidentin Travail.Suisse und Nationalrätin, 079 350 67 43, leonore.porchet@parl.ch
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungs- und Vereinbarkeitspolitik, 079 598 06 37, borioli@travailsuisse.ch