Medienmitteilung
Die WBK-N hat heute ihre Position zu einem Vorstoss bekräftigt, der die Ausnahmen von der Pflicht zur Wiederholung der Lohngleichheitsanalyse in Unternehmen abschaffen will. Travail.Suisse begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich und sieht darin ein wichtiges Signal an den Nationalrat.
Die WBK-N hat heute ihre ursprüngliche Position bestätigt und empfiehlt ihrem Rat, der Streichung des entsprechenden Absatzes im Gleichstellungsgesetz (Art. 13a Abs. 3 GlG) zuzustimmen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Die Schwesterkommission des Ständerates hatte den Vorstoss im vergangenen März mit nur einer Stimme Unterschied abgelehnt.
Seit dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden verpflichtet, ihre Löhne auf Lohngleichheit zu analysieren und diese Analyse alle vier Jahre zu wiederholen. Das revidierte Gleichstellungsgesetz sieht jedoch eine Ausnahme von dieser Wiederholungspflicht vor, wenn die Analyse zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten wird. Sehr problematisch ist dabei, dass keine Kriterien dafür festgelegt sind, wann dies der Fall ist, denn das Gleichstellungsgesetz definiert keinen akzeptablen Schwellen- oder Zielwert. Die parlamentarische Initiative von Léonore Porchet, Nationalrätin VD und Vizepräsidentin von Travail.Suisse, will diese Ausnahme aus dem Gesetz streichen und verlangt, dass alle Unternehmen ausnahmslos alle vier Jahre eine neue Analyse durchführen – unabhängig vom Ergebnis der vorherigen Analyse.
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, sagt: «Travail.Suisse begrüsst es, dass die Kommission an ihrem Willen festhält, die Ausnahmen bei der Lohngleichheitsanalyse abzuschaffen. Die Zwischenbilanz zu den Lohnanalysen ist deutlich genug, um diesen Entscheid bereits heute zu treffen. Es gibt keinen Grund, auf die Schlussevaluation zu warten, deren Ergebnisse erst Ende 2027 vorliegen werden.» Léonore Porchet ergänzt: «Es ist höchste Zeit, vorwärtszumachen und keine weitere Zeit zu verlieren. Lohndiskriminierung kostet Frauen in unserem Land durchschnittlich 640 Franken pro Monat – einzig, weil sie Frauen sind. Damit muss endlich Schluss sein.»
Travail.Suisse fordert den Nationalrat auf, seiner Kommissionsmehrheit zu folgen.
Auskünfte
Léonore Porchet, Nationalrätin und Vizepräsidentin, 079 350 67 43, leonore.porchet@parl.ch
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, 079 598 06 37, borioli@travailsuisse.ch