Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Chaos-Initiative
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
    • Info.Mutterschaft
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close
  1. Startseite
  2. Gleichstellung & Vereinbarkeit

30 Jahre Gleichstellungsgesetz: Viel erreicht, aber noch nicht am Ziel

23. Juni 2026
Valérie Borioli Sandoz
Valérie Borioli Sandoz
Leiterin Gleichstellungs- und Vereinbarkeitspolitik

Am 1. Juli 1996 trat das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) in Kraft. Es markierte einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung in der Schweiz. Dreissig Jahre später fällt die Bilanz jedoch gemischt aus: Zwar hat das Gesetz die rechtliche Stellung von Frauen gestärkt und die Anerkennung von Diskriminierungen verbessert. Doch viele strukturelle Ungleichheiten bestehen weiterhin. Im Vergleich zu zahlreichen europäischen Nachbarländern fällt die Schweiz bei zentralen Gleichstellungsfragen noch immer zurück.

 

Das Gleichstellungsgesetz (GlG) wurde erst 15 Jahre nach der Annahme des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung durch Volk und Stände im Jahr 1981 verabschiedet. Erst die massive Mobilisierung von rund 500'000 Menschen am Frauenstreik vom 14. Juni 1991 brachte den nötigen politischen Druck, damit das Parlament tätig wurde. Dieses Jubiläum ist deshalb zwar ein Grund zum Feiern, hinterlässt aber auch einen bitteren Nachgeschmack. Denn viele Probleme, die das Gesetz bekämpfen sollte, sind bis heute nicht gelöst.

Das Gleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung in Arbeitsverhältnissen des öffentlichen und privaten Sektors. Im Mittelpunkt stehen die Lohngleichheit, der Schutz vor sexueller Belästigung sowie die Gleichbehandlung bei Anstellung, Ausbildung und beruflichem Aufstieg.

Mit seinem Inkrafttreten am 1. Juli 1996 führte das Gesetz für die damalige Zeit moderne rechtliche Instrumente ein. Dazu gehört insbesondere die erleichterte Beweisführung: Wer eine Diskriminierung glaubhaft machen kann, muss diese nicht vollständig beweisen. Vielmehr liegt es an der Gegenpartei, den Vorwurf zu entkräften. Gemäss einer Analyse der Rechtsprechung des Bundesgerichts hat diese Regelung wesentlich dazu beigetragen, Lohndiskriminierung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz besser zu erkennen und rechtlich zu ahnden. Das Bundesgericht hat dazu mehrere wegweisende Entscheide gefällt, insbesondere zum Schutz vor Kündigungen nach Beschwerden wegen sexueller Belästigung.

Trotz dieser Fortschritte bestehen erhebliche Hürden. Verfahren sind für Betroffene nach wie vor langwierig, belastend und kostspielig. Zudem bleibt die Beweisführung schwierig, solange die Löhne in vielen Unternehmen nicht transparent sind. Eine Studie des Pôle Berenstein der Universität Genf kommt 30 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schluss, dass das GlG zwar das rechtliche Bewusstsein in der Schweiz nachhaltig verändert hat. Gleichzeitig zeigt sich jedoch, dass viele Betroffene weiterhin davor zurückschrecken, ein Verfahren einzuleiten, weil die persönlichen Risiken hoch sind. Geschlechterstereotype und Vorurteile bestehen sowohl im Berufsleben als auch im privaten Umfeld und teilweise sogar innerhalb der Justiz fort. Auch drei Jahrzehnte nach Inkrafttreten des Gesetzes bleibt deshalb viel Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit zu leisten.

 

Lohnunterschiede: Die Schweiz fällt zurück

Trotz 30 Jahren Gleichstellungsgesetz gehört die Schweiz weiterhin zu den Ländern mit den grössten Lohnunterschieden zwischen Frauen und Männern in Westeuropa. Gemäss Bundesamt für Statistik betrug die Lohnlücke im Jahr 2024 noch immer 8,38 Prozent. Fast die Hälfte dieses Unterschieds (48,2% im Jahr 2022) lässt sich nicht durch objektive Faktoren wie Ausbildung, Berufserfahrung oder Funktion erklären und deutet somit auf direkte oder indirekte Diskriminierung hin.

Hinter diesem Durchschnittswert verbergen sich erhebliche Unterschiede. Besonders gross sind die Lohnunterschiede bei Kaderpositionen (14% Lohndifferenz), zwischen verheirateten Frauen und verheirateten Männern (15,3% Lohndifferenz) sowie zwischen Müttern und Vätern (20,5% Lohndifferenz). So verdienen verheiratete Frauen mit Kindern durchschnittlich 20,5 Prozent weniger als verheiratete Männer mit Kindern.

Der internationale Vergleich zeigt deutlich, dass andere Länder weiter sind. Frankreich weist bei vergleichbaren Arbeitsbedingungen eine Lohnlücke von rund vier Prozent auf, Italien rund fünf Prozent. Auch Deutschland konnte seinen Rückstand in den letzten Jahren deutlich reduzieren. Schweden erzielt dank konsequenter Transparenz- und Gleichstellungspolitik tiefere Werte, während Island mit einer strengen Gesetzgebung und wirksamen Sanktionen weltweit zu den Vorreitern gehört.

Seit 2022 verwendet die Schweiz zudem den Indikator «Gender Overall Earnings Gap» (GOEG), auf Deutsch «geschlechtsspezifische Erwerbseinkommensunterschied». Dieser berücksichtigt nicht nur Unterschiede bei den Stundenlöhnen, sondern auch Unterschiede bei der Erwerbsbeteiligung und dem geleisteten Arbeitsvolumen. Für das Jahr 2022 lag der GOEG in der Schweiz bei 39,5 Prozent. Anders gesagt: Über alle im Erwerbsleben geleisteten Arbeitsstunden hinweg betrachtet lag das Einkommen der Frauen um fast 40 Prozent unter jenem der Männer.

Im internationalen Vergleich gehört die Schweiz damit zu den Ländern mit den grössten Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern. Die Folgen zeigen sich insbesondere bei Scheidungen und im Alter, wo Frauen deutlich häufiger von finanzieller Unsicherheit und Armut betroffen sind. Ursache dafür ist nach wie vor die ungleiche Verteilung von Erwerbs-, Betreuungs- und Hausarbeit innerhalb von Familien.

 

Rückstand bei der Lohntransparenz

Auch bei der Lohntransparenz weist die Schweiz einen erheblichen Rückstand auf. Anders als die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Schweiz nicht an die europäische Richtlinie zur Lohntransparenz gebunden, die Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden verpflichtet, Informationen über Lohnunterschiede offenzulegen und Bewerber:innen Auskunft über den vorgesehenen Lohn zu geben.

Während Frankreich seine Regelungen verschärft und Unternehmen bei Verstössen sanktioniert und Deutschland die europäische Richtlinie aktiv umsetzt, setzt die Schweiz weiterhin auf ein vergleichsweise schwaches System. Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen zwar eine Lohngleichheitsanalyse durchführen, doch fehlen staatliche Kontrollen, wirksame Sanktionen und eine Publikation der Ergebnisse.

Diese Regelung wurde mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 2020 eingeführt. Sie weist jedoch erhebliche Lücken auf und läuft 2032 automatisch aus. Der Ständerat hätte in der Sommersession die Möglichkeit gehabt, diese Lücke zu korrigieren. Trotz eines offenen Briefes einer breiten Koalition von 55 Organisationen gegen Lohndiskriminierung verzichtete er darauf.

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt auch die Zwischenbilanz des Bundesrats. Mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen erfüllt ihre gesetzlichen Verpflichtungen nur teilweise oder gar nicht. Eigentlich spricht alles für eine Stärkung des Gesetzes. Stattdessen hat das Parlament zuletzt beschlossen, dass Unternehmen Zuschläge für Schichtarbeit von ihren Analysen ausschliessen dürfen – obwohl gerade solche Zuschläge eine Quelle indirekter Diskriminierung darstellen können.

 

Sexuelle Belästigung: Schutz mit Lücken

Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ausdrücklich. Dennoch zeigen aktuelle Untersuchungen, wie etwa eine Studie der Stadt Genf aus dem Jahr 2024, dass der Schutz der Betroffenen weiterhin ungenügend ist.

Ein zentrales Problem bleibt die Beweisführung. Betroffene müssen glaubhaft machen, dass eine Belästigung stattgefunden hat. Gerade bei Vorfällen ohne Zeuginnen und Zeugen oder bei subtilen Formen von Machtmissbrauch ist dies besonders schwierig. Hinzu kommt, dass die vorgesehenen Sanktionen oft nicht ausreichend abschreckend wirken und in vielen Branchen weiterhin eine Kultur des Schweigens herrscht.

Die Rechtsprechung hat zwar klargestellt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine aktive Schutzpflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden haben. Dennoch berichten Fachpersonen aus dem Arbeitsrecht, dass Verfahren für Betroffene psychisch und finanziell sehr belastend bleiben. Viele Fälle werden deshalb nie gemeldet.

 

Eine durchzogene Bilanz – und drei zentrale Forderungen

Dreissig Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes fällt die Bilanz deshalb durchzogen aus. Das Gesetz hat wichtige Fortschritte ermöglicht und die rechtlichen Grundlagen für die Gleichstellung gestärkt. Gleichzeitig zeigen die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, dass rechtliche Instrumente allein nicht ausreichen. Um die tatsächliche Gleichstellung voranzubringen, sind weitere Reformen nötig.

 

  1. Verbindliche Lohntransparenz einführen

Die Schweiz braucht regelmässige und verbindliche Lohngleichheitsanalysen sowie eine wirksame Lohntransparenz. Werden Diskriminierungen festgestellt und nicht behoben, müssen spürbare Sanktionen folgen. Die Erfahrungen aus Frankreich, Island oder der Europäischen Union zeigen, dass Transparenz und Kontrolle wirksamer sind als freiwillige Selbstverpflichtungen.

  1. Eine ausreichende und gleichberechtigte Elternzeit schaffen

Die Schweiz braucht eine Elternzeit, die beiden Elternteilen gleichwertige und nicht übertragbare Ansprüche garantiert. Das heutige Modell mit 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und zwei Wochen Urlaub für den zweiten Elternteil genügt diesem Anspruch nicht. Ein System nach nordischem Vorbild würde Väter stärker in die Betreuung einbinden und dazu beitragen, die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu überwinden. Die Familienzeit-Initiative, die zweimal 18 Wochen fordert, bietet die Chance, diesen Schritt zu gehen.

  1. Den Schutz vor Belästigung stärken

Schliesslich braucht es einen besseren Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung. Die Hürden für Betroffene müssen gesenkt und die Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gestärkt werden. Wer seiner Schutzpflicht nicht nachkommt, soll mit wirksamen Sanktionen rechnen müssen – unabhängig von langwierigen und kostspieligen Zivilverfahren.

 

Gleichstellung bleibt eine politische Aufgabe

Wie viele Frauenstreiks wird es noch brauchen, bis die Schweiz die notwendigen Schritte unternimmt? Dreissig Jahre nach seinem Inkrafttreten hat das Gleichstellungsgesetz wichtige Grundlagen geschaffen. Sein Potenzial ist jedoch noch längst nicht ausgeschöpft. Ohne strukturelle Reformen nach dem Vorbild der fortschrittlichsten europäischen Länder wird die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auch in Zukunft unerreicht bleiben.


Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2026 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.