Ständerat ermöglicht Kantonen längeren Geburtsurlaub für zweiten Elternteil

Der Ständerat hat heute einer Harmonisierung der Leistungen im Bereich der Erwerbsersatzordnung zugestimmt. Diese beinhaltet mehrere Neuerungen: die Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei einem längerem Spitalaufenthalt der Mutter, die Auszahlung der Entschädigung an den zweiten Elternteil im Falle des Todes des Kindes sowie die Lockerung der Kriterien für den Bezug eines Betreuungsurlaubs von bis zu vierzehn Wochen für Eltern eines schwerkranken Kindes. Ausserdem erlaubt die Regelung den Kantonen, einen grosszügigeren Geburtsurlaub für den zweiten Elternteil einzuführen. Travail.Suisse zeigt sich mit diesem Entscheid sehr zufrieden.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den einstimmigen Entscheid des Ständerats zum Erwerbsersatz. Der Bundesrat war vom Parlament beauftragt worden, das Erwerbsersatzgesetz (EOG) durch verschiedene Massnahmen zu modernisieren. Der Entwurf enthält mehrere Bestimmungen zugunsten von Eltern und insbesondere Müttern. Vor allem aber ermöglicht er den Kantonen endlich, den Geburtsurlaub für den zweiten Elternteil – den sogenannten «Vaterschaftsurlaub» – eigenständig zu regeln, wie sie es bereits für den Mutterschaftsurlaub und den Adoptionsurlaub tun konnten.
Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik, sagt dazu: «Dies ist ein grosser Fortschritt für die Demokratie und den Föderalismus. Nach vielen Jahren und mehreren kantonalen Initiativen erhält die Bevölkerung eines Kantons nun endlich die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie dem zweiten Elternteil einen längeren oder besser entschädigten Geburtsurlaub gewähren will.»
Deutliche Verbesserungen für Eltern
Die neuen Bestimmungen im EOG stellen auch eine wichtige Verbesserung für Mütter dar, die nach der Geburt eines Kindes hospitalisiert werden müssen. So kann die Dauer der Mutterschaftsentschädigung künftig nicht nur verlängert werden, wenn das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt hospitalisiert werden muss, sondern auch dann, wenn die Mutter selbst nach der Entbindung ins Spital eingewiesen wird. Damit wird eine bestehende Lücke endlich geschlossen.
Wird ein Kind tot geboren oder verstirbt bei der Geburt, hatte bisher nur die Mutter Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, nicht aber der zweite Elternteil. Künftig kann auch der Partner oder die Partnerin der Mutter den zweiwöchigen Geburtsurlaub beziehen – damit Paare diese schwierige Situation gemeinsam bewältigen können.
Seit 2021 haben Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern Anspruch auf einen Betreuungsurlaub. In der Praxis konnten jedoch nur wenige Familien davon profitieren, da die Kriterien zu streng waren und von den Ausgleichskassen unterschiedlich ausgelegt wurden. Künftig reicht für den Anspruch auf diesen über die EO finanzierten Betreuungsurlaub ein Spitalaufenthalt des Kindes von mindestens vier Tagen.
Das Gesetzespaket geht nun in den Nationalrat, wo es auf keine Hürden stossen dürfte.