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Menschen mit Behinderung: Der Chancengleichheit eine Chance eröffnen

30. Juni 2015

Personen mit einer Behinderung und den notwendigen Kompetenzen haben wie alle anderen auch das Recht, an einer Hochschule zu studieren. Das Recht allein genügt allerdings nicht. Es müssen auch die Voraussetzungen auf Seite der Hochschulen vorhanden sein, um dieses Recht umsetzbar zu machen. Gemäss Wissen von Travail.Suisse bestehen gegenwärtig keine gesamtschweizerischen Studien, die über die „Zugänglichkeit der Hochschulen“ Auskunft geben. Es wäre aber aufgrund der Gesetzeslage angezeigt, sich mit dieser Frage vertieft auseinanderzusetzen. Vor allem eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

Bei der Vernehmlassungsvorlage der Akkreditierungsrichtlinien 1 für die Hochschulen gehörte zu den Qualitätsstandards auch die Integration von Personen mit einer Behinderung. Dieser Standard bezog sich dabei sowohl auf Studierenden wie auch die Mitarbeitenden. In den vom Hochschulrat verabschiedeten Standards fehlt nun der Hinweis auf diese Personengruppe. Das heisst allerdings nicht, dass die Hochschulen sie nicht zu berücksichtigen haben. Im Gegenteil. Die Bundesverfassung, das Behindertengleichstellungsgesetz (BeHiG) wie auch die UNO Behindertenrechtskonvention (UNO BRK) verlangen von der Bildungswelt Anstrengungen zugunsten von Personen mit Behinderungen.

Die UNO BRK, die am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten ist, beschreibt das so:
„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“ 2

Projekte zugunsten von Menschen mit Behinderung

Gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz HFKG besteht die Möglichkeit, projektgebundene Beiträge zugunsten der Förderung der Chancengleichheit auszurichten 3 . Aus Sicht von Travail.Suisse wäre es angezeigt, ein gesamtschweizerisches Projekt zur Förderung zur Integration von Menschen mit einer Behinderung zu starten und die Chancengleichheit für diese Personengruppe zu erhöhen. Ziele eines solchen Projektes könnten zum Beispiel sein,

• eine gesamtschweizerische Regelung im Zusammenhang mit der Gewährung eines Nachteilsausgleichs bei Prüfungen
• eine auf das Thema „Menschen mit einer Behinderung“ ausgerichtete Dozierendenbildung
• Sensibilisierung der Hochschulen durch good practice Beispiele
• Coaching-Programme an Hochschulen beim Übergang von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt.

Ein solches Projekt könnte das Fehlen des Qualitätsstandards „Integration von Personen mit einer Behinderung“ in den Akkreditierungsrichtlinien zu mindestens teilweise wettmachen.

_____
p(footnote). 1 http://www.sbfi.admin.ch/themen/hochschulen/01640/02110/index.html. 2UNO BRK Art. 24.5. 3 Vgl. HFKG Art. 59.2e.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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