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Lohnunterbietungen sind eine Realität – Es braucht einen Ausbau der flankierenden Massnahmen

12. Mai 2016

Das SECO hat heute den FlaM-Bericht veröffentlicht. Dieser zeigt deutlich, dass Unterbietungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen an der Tagesordnung sind. Für Travail.Suisse, den unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, ist klar, dass der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen wichtig ist und zukünftig noch wichtiger wird. Nur mit funktionierenden und effektiven flankierenden Massnahmen können die politischen Aufgaben der Zukunft bewältigt werden.

Im Bericht zu den Flankierenden Massnahmen des SECO wird detailliert Buch geführt über die Durchführung und Ergebnisse der Kontrollen auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt. „Es wird deutlich, dass die flankierenden Massnahmen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen leisten, dass aber gleichzeitig Lohnunterbietungen eine Realität sind“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.

Ein besonderes Risiko für Unterbietungen herrscht in Branchen ohne AVE GAV, da es dort keine verbindlichen Mindestlöhne gibt. Dies bedeutet einerseits, dass bei den Kontrollen auf schwammige und teilweise willkürliche orts- und branchenübliche Löhne abgestützt werden muss. Andererseits können Lohnunterbietungen nicht sanktioniert werden, es bleibt lediglich das Instrument des Verständigungsverfahrens. Der Bericht weist nun aus, dass in diesem Bereich 2015 bei 1‘014 Schweizer Betrieben und bei 681 Entsendebetrieben Lohnunterbietungen festgestellt wurden. Die Lohnunterbietungsquoten stiegen bei Schweizer Arbeitgebern auf 11% und den Entsendebeitreiben auf 14 % und liegen damit so hoch wie noch nie. Gleichzeitig sind die Verständigungsverfahren bei den Schweizer Arbeitgebern nur zur Hälfte (50%) erfolgreich, während die Erfolgsquote 2013 noch bei 69 Prozent lag.

Auch in Branchen mit Mindestlöhnen gibt es Verstösse, wobei hier immerhin Sanktionsmöglichkeiten bestehen. Probleme gibt es allerdings, wenn Arbeitgeber die Mindestlöhne umgehen, sei es über den Einsatz von Scheinselbständigen und falsch deklarierten Löhnen oder wenn die Sanktionen bei ausländischen Entsendebetrieben nicht durchgesetzt werden können, weil effiziente Kanäle fehlen.

Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen muss verbessert werden

Der FlaM-Bericht macht deutlich, dass dem Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen auch zukünftig grösste Beachtung geschenkt werden muss. Für Travail.Suisse ist daher eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV, eine Analyse der bestehenden Instrumente gegen die Scheinselbständigkeit und eine Garantie für die Durchsetzung der Sanktionsentscheide bei Lohnunterbietungen zentral, wie es die Delegiertenversammlung von Travail.Suisse von Ende April in einer Resolution beschlossen hat (siehe Anhang).

Gerade für die grosse politische Herausforderung der Umsetzung von Art. 121 a der BV sind effektive flankierende Massnahmen und ein funktionierender Lohnschutz in der Schweiz unabdingbar. „Der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen muss sichergestellt, die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verbessert, die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen erhöht und der Verbleib von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt gesichert werden. Nur so wird es gelingen, die Bevölkerung weiter vom bilateralen Weg mit der europäischen Union zu überzeugen“, so Fischer.

Für weitere Informationen:
Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik, 076 412 30 53

2016_04_29_DV_Resolution_Arbeitsmarkt.pdf

108.23 KB

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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