Medienmitteilung
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) will, dass in Zukunft die zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten Mindestlöhne den kantonalen gesetzlichen Mindestlöhnen vorgehen. Damit greifen die Vertreter der Kantone die Rechte der Kantone an. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab.
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat an ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, dass zwischen den Sozialpartnern ausgehandelte Mindestlöhne aus allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen allfälligen kantonalen Mindestlöhnen immer vorgehen sollen. Für die Kantone Genf und Neuenburg, welche von dieser Reglung aktuell betroffen wären, will die Kommission Ausnahmen vorsehen. Travail.Suisse lehnt diese Gesetzesänderung trotz dieser Besitzstandswahrung ab.
Ausgehandelte Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen sind das Resultat von Verhandlungen und Teil eines Gesamtpakets. Dies kann dazu führen, dass die Mindestlöhne in einem Gesamtarbeitsvertrag unter dem Niveau liegen, das die Stimmbevölkerung für richtig erachtet. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die Stimmbevölkerung sozialpartnerschaftliche Verträge überstimmen kann, um diese Mindestlöhne durchzusetzen. Es schadet der Sozialpartnerschaft, wenn demokratische Entscheide übersteuert werden könnten. Dies wäre mit der vorliegenden Gesetzesanpassung der Fall.
«Für Travail.Suisse ist nicht nachvollziehbar, dass die ständerätliche Kommission die Rechte der Kantone einschränken will – und dies ausgerechnet in einem Bereich, der Arbeitnehmende mit den tiefsten Löhnen betrifft. Dieses Vorgehen ist beschämend», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Auskünfte
Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, 077 421 60 04, bauer@travailsuisse.ch