Eine grosse Mehrheit der Nationalrätinnen und Nationalräte befürwortet eine weitgehende Abschaffung der Arbeits- und Ruhezeitregelungen im Arbeitsgesetz für Arbeitnehmende mit einem Lohn von 120‘000 Franken oder mehr. Fast eine Million Arbeitnehmende in der Schweiz wären davon betroffen wäre – dies zeigen neue Auswertungen von Travail.Suisse. Der Ständerat muss diesen nationalrätlichen Liberalisierungsturbo beim Arbeitsgesetz stoppen. Es geht um mehr als den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmenden. Die Neuregelung würde auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf massiv erschweren.
Für Arbeitnehmende mit einem Lohn von 120‘000 Franken pro Jahr oder mehr sollen die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen weitgehend liberalisiert werden. Dafür hat sich eine grosse Mehrheit von 129 Nationalrätinnen und Nationalräten ausgesprochen. Die Arbeits- und Ruhezeiten umfassen im Arbeitsgesetz unter anderem die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45 bzw. 50 Stunden, den Zeitraum der Tages- und Abendarbeit von 14 Stunden innerhalb welcher die Arbeit geleistet werden muss, die täglichen Ruhezeiten, das grundsätzliche Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit, die Feiertage oder auch die Lohnzuschläge. Auch wenn noch unklar ist, was der Rat unter einer «weitgehenden Liberalisierung» versteht, ist klar: Mit der vorgesehenen Reform müssten Arbeitnehmende ab einem Lohn von 120‘000 Franken pro Jahr praktisch immer und ohne Ende verfügbar sein. Der Nationalrat plant damit den grossen Kahlschlag im Arbeitsgesetz für Arbeitnehmende mit höheren Löhnen.
Zwei mögliche Modelle
Die Motion macht keine Aussage darüber, ob sich die Lohngrenze auf einen Vollzeitlohn bezieht oder ob sie sich auf eine feste Lohngrenze unabhängig vom Arbeitspensum bezieht. Grundsätzlich sind deshalb zwei Ansätze denkbar:
- Eine feste Lohnobergrenze, welche unabhängig vom Arbeitspensum gilt. Wer am Ende des Jahres mindestens 120‘000 Franken Lohn erhalten hat, fällt unter die neuen Bestimmungen. Wer hingegen in einem 80-Prozent Pensum arbeitet und dadurch 96‘000 Franken Lohn oder weniger ausbezahlt erhält, würde nicht darunter fallen. Mit einem solöchen Modell würde das Parlament einen starken Anreiz für eine Reduktion des Arbeitspensums setzen. Dies dürfte eher nicht im Sinne der Nationalratsmehrheit sein.
- Eine Lohngrenze von 120'000 Franken bezogen auf eine Vollzeitstelle. Arbeitnehmende, die beispielsweise in einem 80-Prozent-Pensum arbeiten und 96‘000 Franken pro Jahr verdienen, würden ebenfalls unter die Neuregelung fallen. (100%=120‘000 CHF). Das Parlament dürfte mehrheitlich diese Lösung bevorzugen. Die nachfolgenden Daten beziehen sich denn auch auf dieses Modell. Auch dieses Modell würde den Anreiz zu einer Reduktion des Arbeitspensums steigern, in diesem Fall jedoch für die Arbeitgebenden. Sie könnten Arbeitnehmende zu sehr tiefen Arbeitspensen einstellen, welche hochgerechnet auf eine Vollzeitstelle einen Lohn von 120‘000 Franken ergeben. Da für diese Arbeitnehmenden neu keine Höchstarbeitszeiten gelten würden – und im Gesetz bisher keine Normalarbeitszeiten bestehen – wären neu auch bei einem 20-Prozent-Pensum 80-Stunden Wochen möglich.
Ältere Arbeitnehmende und Arbeitnehmende im «Familienalter» hauptsächlich betroffen
Auswertungen von Travail.Suisse aus der Lohnstrukturerhebung (LSE) zeigen die effektive Betroffenheit des radikalen Liberalisierungsplans. Im Jahr 2024 (aktuellste Zahlen) wären insgesamt 946‘699 Arbeitnehmende von der Aufhebung der Arbeits- und Ruhezeiten betroffen gewesen. Sie beziehen einen Lohn, der bei einem 100-Prozent-Arbeitspensum bei 120‘000 CHF oder höher liegen würde.
Bei 45 Prozent der betroffenen Arbeitnehmenden, die neu keine Arbeits- und Ruhezeitregelungen mehr hätten, handelt es sich dabei um ältere Arbeitnehmende zwischen 50 und 65 Jahren. 51 Prozent sind Arbeitnehmende im «Familienalter» zwischen 30 und 49 Jahren. Von der Liberalisierung am wenigsten betroffen wären somit vor allem jüngere Arbeitnehmende, deren Löhne im Durchschnitt tiefer liegen. Die Neuregelung würde somit durchaus lohnmässig privilegierte Arbeitnehmende betreffen, wobei ein bedeutender Teil dieser Privilegien daraus resultiert, dass die Löhne im Lebensverlauf ansteigen und ältere Arbeitnehmende mehr verdienen als jüngere. Wirklich hohe oder sehr hohe Löhne über 200'000 Franken beziehen nur wenige Arbeitnehmende. [1]
Arbeitnehmende aus allen Branchen betroffen
Grundsätzlich beträft die Liberalisierung Arbeitnehmende in praktisch allen Branchen. In der Industrie wären 112‘000 Arbeitnehmende betroffen, vor allem in der Pharma-, der Chemie-, der Uhren-, der Metall- und der Maschinenindustrie. Im Dienstleistungsbereich wären insbesondere Arbeitnehmende aus der Informatik, dem Grosshandel, bei Banken und Versicherungen, der Telekommunikation, im Bildungsbereich, der öffentlichen Verwaltung, aber auch beispielsweise im Ausbaugewerbe, im Verkehr oder im Gesundheitswesen betroffen. Immerhin den Flugverkehr möchte die Motion von der Neuregelung ausnehmen – sicherlich ein überaus weiser Entscheid.
Viele Arbeitnehmende ohne Kaderfunktion betroffen
Motionär Jürg Grossen argumentiert, dass Arbeitnehmende mit einem Lohn ab 120‘000 Franken gut selbst bestimmen könnten, wann und wie viel sie arbeiten möchten. Sie hätten in der Regel «ein höheres Mass an Autonomie und mehr Einflussmöglichkeiten». Die Auswertung von Travail.Suisse zeigt jedoch, dass von den 950‘000 betroffenen Arbeitnehmenden 350‘000 keine Kaderfunktion haben. Sie unterstehen somit in jedem Fall einer Weisungsbefugnis durch den oder die Vorgesetzte. Aber auch bei Angestellten im unteren oder mittleren Kader sind die zeitlichen Gestaltungsspielräume häufig stark begrenzt. Auch sie befinden sich in der Regel in einer hierarchischen Struktur, wodurch auch ihre zeitlichen Spielräume zur Stressreduktion stark beschränkt sind. Eine Aufhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeiten, des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbots oder der minimalen Ruhezeiten würde deshalb die gesundheitlichen Risiken massiv erhöhen.
Schwangere und Junge sollen weiterhin geschützt werden
Motionär Grossen will zum Schutz der Gesundheit die geltenden Bestimmungen für junge Arbeitnehmende, welche sowieso kaum von der Neuregelung betroffen wären, schwangere Frauen, stillenden Mütter, sowie Arbeitnehmende mit Familienpflichten beibehalten. Das Arbeitsgesetz sieht etwa vor, dass Arbeitnehmende mit Familienpflichten nur mit Einverständnis zur Überzeitarbeit herangezogen werden können (Art. 36, Abs. 2 ArG). Überzeit bezeichnet die Arbeitsstunden, welche die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 45/50 Stunden überschreitet. Da die Höchstarbeitszeiten aber mit der Motion abgeschafft werden sollen, fällt auch dieser Schutz weitgehend weg.
Überbeanspruchung und Unfallrisiken steigen
Mit der Aufhebung von Höchstarbeits- und Ruhezeiten und einer Abschaffung des Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot würden die Gesundheitsrisiken für Arbeitnehmende ab 30 Jahren massiv steigen. Arbeitnehmende mit überlangen Arbeitstagen haben nicht nur ein höheres Risiko für Stresserkrankungen, sondern auch für Infektionen oder Diabetes. Sie verzeichnen zudem etwa auch mehr Todesfälle aufgrund von Herzproblemen. [2] Damit verbunden sind hohe öffentliche, aber auch private Kosten. [3]
Überlange Arbeitstage oder Arbeitswochen erhöhen zudem das Unfallrisiko. [4] Eine Studie für die Schweiz zeigt diesen Zusammenhang deutlich. [5] Die Unfallrisiken steigen mit längeren Arbeitswochen (>50 Stunden) an, auch weil Arbeitnehmende mit längeren Arbeitswochen schlechter schlafen. Damit verbunden sind nicht nur direkte gesundheitliche Risiken, sondern auch indirekte für Kolleginnen und Kollegen, Kund:innen oder Patient:innen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Zurück zum Einverdiener-Modell?
Im Jahr 2025 waren in der Schweiz 85 Prozent der Eltern mit Kindern unter 15 Jahren erwerbstätig. Sie sind unabhängig von ihrem Lohn darauf angewiesen, dass sie ihre Arbeit mit einer Familie vereinbaren können. Sie brauchen somit Zeit und Planbarkeit, damit sie sich um die Kinder kümmern und die Familie organisieren können. Mit der Aufhebung der Arbeits- und Ruhezeiten würden sie beides verlieren. Sowohl die Zeit wie auch die Planbarkeit würden wegfallen. Vorgesetzte könnten grundsätzlich immer Arbeitsleistungen in fast unbegrenzter Menge einfordern. Vielen Eltern mit höheren Löhnen bliebe dadurch nur die Rückkehr zu einem Einverdiener-Modell – dies dürfte in Zeiten des demografischen Wandels aber auch nicht im Sinne des Nationalrates sein.
Fazit
Die nationalrätliche Mehrheit gefährdet mit ihrem Vorschlag, die Arbeits- und Ruhezeitregelungen für Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von 120‘000 Franken weitgehend aufzuheben, nicht nur die Gesundheit der Arbeitnehmenden, sondern verunmöglicht auch die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie. Die Umsetzung würde dadurch nicht nur die Gesundheitskosten deutlich erhöhen, sondern auch die Erwerbsbeteiligung vor allem von Frauen reduzieren. Beides ist gerade in einer alternden Gesellschaft ein Schuss ins eigene Bein. Der Ständerat muss diese Verantwortungslosigkeit dringend verhindern.
[1] Gemäss AHV-Statistik beziehen etwa 160'000 Arbeitnehmende einen Lohn über 200'000 Franken und etwa 20'000 Arbeitnehmende einen Lohn über 500'000 Franken.
[2] Ervasti J. et. Al. (2021): „Long working hours and risk of 50 health conditions and mortality outcomes : a multicohort study in four European Countries », The Lancet Regional Health – Europa, 11 (2021).
[3] Zum Beispiel: Nekoei A., J. Sigurdsson, D. Wehr (2025): «The Economic Burden of Burnout », CESifo Working Papers, 11128, Juli 2025.
[4] Fischer D., D. Lombardi, S. Folkard, J. Willetts, D. Christiani (2017) : « Updating the ‘Risk Index’ : A systematic review and meta-analysis of occupational injuries and work schedule characteristics », Chronobiology International, Journal of Biological and Medical Rhythm Research, Oktober 2017.
[5] Uehli K, Miedinger D, Bingisser R, Dürr S, Holsboer-Trachsler E, Maier S, Mehta AJ, Müller R, Schindler C, Zogg S, Künzli N, Leuppi JD. Sleep quality and the risk of work injury: a Swiss case-control study. J Sleep Res. 2014 Oct;23(5):545-53.