Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Chaos-Initiative
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
    • Info.Mutterschaft
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close
  1. Startseite
  2. Arbeit & Wirtschaft

Flankierende Massnahmen sichern Löhne, doch Lücken bleiben bestehen

17. Juni 2026

Medienmitteilung

A group of construction workers in safety gear actively working on a high-rise building site.

Der heute veröffentlichte Bericht zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Jahr 2025 zeigt: Der Lohnschutz in der Schweiz funktioniert. Dank der flankierenden Massnahmen können Lohnunterbietungen festgestellt und fehlbare Arbeitgebende sanktioniert werden. Im Jahr 2025 blieb das Ausmass der Lohnunterbietungen gegenüber den Vorjahren weitgehend stabil. Gleichzeitig verdeutlichen die teilweise verbreiteten Lohnunterbietungen in verschiedenen Branchen und Regionen wie wichtig wirksame Lohnkontrollen sind. Travail.Suisse erachtet es als zentral, dass der Lohnschutz weiter gestärkt wird und bestehende Lücken geschlossen werden können.

Im Jahr 2025 wurden zum Schutz der inländischen Löhne 38'558 Kontrollen durchgeführt, darunter 9’129 Kontrollen bei Entsendebetrieben, 25'344 Kontrollen bei Schweizer Arbeitgebenden und 4'329 Kontrollen bezüglich Scheinselbständigkeit. Die meisten Kontrollen betrafen das Gastgewerbe, das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, die Industrie sowie den Gross- und Detailhandel. Besonders viele Kontrollen wurden zudem in den Grenzkantonen Tessin und Genf sowie in den bevölkerungsreichen Kantonen Zürich, Waadt und Bern durchgeführt.

Bei den Kontrollen wurden erneut zahlreiche Verstösse festgestellt. Besonders bei Entsendebetrieben, die ihren Sitz im Ausland haben und Angestellte in die Schweiz zur Arbeit entsenden, wurden bei mehr als jedem fünften Betrieb Lohnunterbietungen festgestellt. Dank den bestehenden Sanktionsmöglichkeiten konnten auch bei diesen fehlbaren Entsendebetrieben und in Branchen ohne für alle Unternehmen geltende Gesamtarbeitsverträge inländische Löhne erfolgreich durchgesetzt werden. 

Deutlich weniger erfolgreich waren hingegen die Verständigungsverfahren mit inländischen Unternehmen, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Zwar wurden hier im Schnitt «nur» bei jeder zehnten Kontrolle Lohnunterbietungen festgestellt – je nach Kanton lagen die Verstossquoten allerdings deutlich über 30 Prozent. Zudem konnten nur gerade 63 Prozent der Verständigungsverfahren mit inländischen Unternehmen erfolgreich abgeschlossen werden. Im Vergleich zum Vorjahr (56 Prozent) zeigt sich damit zwar eine leichte Verbesserung, trotzdem klafft in verschiedenen Branchen beim Lohnschutz weiterhin eine auffällige Lücke. Sie betrifft Branchen ohne oder mit nur schwachen sozialpartnerschaftlichen Strukturen und ohne nationale Normalarbeitsverträge oder gesetzliche Mindestlöhne. Dies zeigt sich besonders bei den Kosmetikinstituten, bei welchen in jeder vierten Kontrolle eine Lohnunterbietung festgestellt wurde und lediglich 44 Prozent der Verständigungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Im Detailhandel, der ebenfalls keinen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag kennt, wurde zwar «nur» bei jeder zehnten Kontrolle eine Lohnunterbietung festgestellt, die Verständigungsverfahren waren allerdings auch hier in nicht einmal der Hälfte der Fälle erfolgreich (46 Prozent). «In Branchen ohne sozialpartnerschaftliche Strukturen, ohne Normalarbeitsvertrag oder gesetzlichen Mindestlohn sind die geltenden Lohnschutzmassnahmen weiterhin zu schwach. Diese Lücken müssen geschlossen werden. Nur so können alle Löhne geschützt und ein ruinöser Wettbewerb verhindert werden», so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. 
 

Die flankierenden Massnahmen wurden vor gut 20 Jahren als Ergänzung zur Personenfreizügigkeit eingeführt. Sie sichern allen Arbeitnehmenden, die in der Schweiz arbeiten, einen Schweizer Lohn zu. Mit entsprechenden Kontrollen können Verstösse gegen diese Regel festgestellt und in den meisten Fällen auch sanktioniert werden. Die tripartiten Kommissionen sind für die Beobachtung der Löhne in Branchen zuständig, die keinen Gesamtarbeitsvertrag haben, der für alle Unternehmen einer Branche gilt. Sofern wiederholt Lohnunterbietungen festgestellt werden, können die Kommissionen Normalarbeitsverträge mit Minimallöhnen erlassen. Dieses Instrument wird hauptsächlich im Tessin und in Genf eingesetzt. Auch das Wallis (2 NAV), der Jura (1 NAV) und der Kanton Waadt (1 NAV) setzen das Instrument ein. In Branchen mit einem Gesamtarbeitsvertrag, der für alle Unternehmen verbindlich ist, sind in erster Linie die Sozialpartner mit den paritätischen Kommissionen für die Kontrolle und Sanktion von Unternehmen zuständig, die Löhne unterbieten. 

Im Rahmen der Verhandlungen zu den bilateralen Verträgen III haben sich Sozialpartner, Kantone und der Bundesrat auf 14 innenpolitische Massnahmen geeinigt, die den Lohnschutz sicherstellen. Zu den Anpassungen, welche mit der Europäischen Union ausgehandelt wurden, gehören unter anderem die Verkürzung der Voranmeldefrist für meldepflichtige Kurzaufenthalter auf vier Arbeitstage sowie eine Anwendung der Kaution nur im Wiederholungsfall, das heisst, wenn Verstösse festgestellt wurden. Diese beiden Punkte sind damit Teil des Verhandlungsergebnisses mit der EU. Für Travail.Suisse sind die 14 innenpolitischen Massnahmen zentral für eine Zustimmung zu den neuen bilateralen Verträgen. 



Auskünfte

Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik Travail.Suisse, 077 421 60 04, bauer@travailsuisse.ch


Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2026 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.