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Perspektiven statt Teilzeit-Bashing: die blinden Flecken der Arbeitgeber-Argumentation

11. Mai 2026
Thomas Bauer
Thomas Bauer
Leiter Wirtschaftspolitik

Arbeitnehmende ohne Kinder, die nicht Vollzeit arbeiten, seien «Teilzeit-Lifestyler» und das sei verwerflich, meint der Arbeitgeberverband. Statt Leute mit moralischem Druck zum Arbeiten zu drängen, sollte er die Chancen von Arbeitnehmenden verbessern, die effektiv mehr arbeiten möchten. Zudem existieren falsche Anreize für Arbeitgeber, Arbeitnehmende in Teilzeit zu beschäftigen, die es zu beseitigen gilt. Denn es gibt genug Arbeitnehmende, die mehr arbeiten möchten. 

Der Arbeitgeberverband hat ein neues Wort aus Deutschland importiert: «Lifestyle-Teilzeit». Damit bezeichnet er neuerdings Arbeitnehmende, die in seinen Augen nicht genug arbeiten. Nun will er Arbeitnehmende mit moralischem Druck zu einem arbeitgeberkonformen Verhalten drängen: Arbeitnehmende sollen mehr arbeiten. Er ignoriert dabei, wie Teilzeitarbeit heute in der Schweiz funktioniert und welche Potenziale tatsächlich bestehen.  

Deutliche Erhöhung der Erwerbspensen bei Familien durch Teilzeitarbeit 

In den letzten Jahren haben vor allem Familien ihre Arbeitspensen stark erhöht. Väter haben ihre Erwerbspensen nur leicht reduziert, während Mütter ihre Erwerbspensen deutlich erhöht haben. Konkret: Vor 20 Jahren arbeiteten Männer 39 Stunden pro Woche inzwischen sind es 38 Stunden (-1 Stunde). Frauen arbeiteten vor 20 Jahren 17 Stunden pro Woche, heute sind es 22 Stunden (+5 Stunden). Zählt man diese Erwerbspensen zusammen, so zeigt sich, dass Paare mit Kindern vor 20 Jahren zusammen 54 Stunden Erwerbsarbeit pro Woche geleistet haben. Inzwischen sind es 58 Stunden, also vier Stunden mehr. Bei Paaren ohne Kinder stiegen die Erwerbspensen von 58 auf 61 Stunden pro Woche an [1]. Vor allem Eltern leisten somit deutlich mehr Erwerbsarbeit als noch vor 20 Jahren. Teilzeitarbeit ist die Voraussetzung dafür, dass dies überhaupt möglich ist. Denn: auch wenn beide Eltern mehr arbeiten, bleibt Betreuungsarbeit übrig, die geleistet werden muss. Es geht also um Work-Work-Balance. Offenbar erachtet der Arbeitgeberverband das Potenzial diesbezüglich inzwischen als zunehmend ausgeschöpft. Nun wendet er sich den Arbeitnehmenden zu, die in seinen Augen zu wenig arbeiten. 

Von welchen Arbeitnehmenden sprechen die Arbeitgeber 

In einer Befragung durch das Bundesamt für Statistik wurden Arbeitnehmende nach dem Grund ihrer Teilzeitarbeit befragt. Der weitaus wichtigste Grund für Teilzeitarbeit ist die Betreuung von Kindern, pflegebedürftigen Erwachsenen oder andere familiäre Verpflichtungen. Ein Drittel aller Arbeitnehmenden gibt dies als Grund für ihre Teilzeiterwerbstätigkeit an. Weitere wichtige Gründe sind Aus- und Weiterbildungen, Krankheiten oder eine Behinderung. Von den insgesamt 1,9 Millionen teilzeitarbeitenden Arbeitnehmenden in der Schweiz geben etwa 17 Prozent an, dass sie kein Interesse an einer Vollzeittätigkeit haben. Das entspricht etwas mehr als 300‘000 Arbeitnehmenden. [2]

Was bedeutet «kein Interesse» an Vollzeitarbeit? 

Es gibt viele Gründe, weshalb Arbeitnehmende nicht Vollzeit arbeiten wollen, obwohl sie keine Betreuungsaufgaben haben, keine Weiterbildung absolvieren und nicht krank sind. Der wichtigste Grund ist die zunehmende Arbeitsbelastung in verschiedenen Berufen. Dies gilt etwa für verschiedene Berufe in der Pflege oder der Kinderbetreuung. Aber auch in verschiedenen Berufen, in denen (ebenfalls) Schichtarbeit geleistet wird, werden die Pensen aus Belastungsgründen reduziert. Es handelt sich somit um die arbeitgeberfreundliche Version einer aufgrund der hohen Belastung notwendigen Arbeitszeitverkürzung. Ein zweiter wichtiger Grund, weshalb Arbeitnehmende kein Interesse an einer Vollzeitstelle haben, ist der Wunsch nach Zeit für persönliche Interessen. Vermutlich ist es diese Freiheit, die sich diese Arbeitnehmenden nehmen, die den Arbeitgeberverband am meisten erzürnt. Freiheit soll immer nur die Freiheit der Arbeitgeber sein. Effektiv gibt es hier aber kein unausgeschöpftes Potenzial. Der moralische Druck der Arbeitgeber ist überflüssig, nutzlos und fehl am Platz. Falls sie allerdings tatsächlich nach Potenzialen suchen, bestehen diese durchaus. 

Das wahre Potenzial: Arbeitnehmende die (mehr) arbeiten wollen 

Das erste Thema heisst: Erwerbslosigkeit. In der Schweiz waren im Jahr 2025 etwa 250'000 Personen erwerbslos. Sie hatten keine Stelle und waren auf Stellensuche. Wichtigstes Anliegen muss es deshalb sein, diese Stellensuchenden rasch und vor allem dauerhaft in die Arbeitswelt zurückzubringen. 

Das zweite Thema heisst: Unterbeschäftigung. In der Schweiz hätten im Jahr 2025 185‘000 Arbeitnehmende gerne mehr gearbeitet. 136‘000 Teilzeitangestellte würden in gerne Vollzeit arbeiten. Weitere 125‘000 Angestellte würden ihr Teilzeitpensum gerne erhöhen. Besonders hoch ist die Anzahl derjenigen Arbeitnehmenden, die gerne mehr arbeiten möchten, unter den Frauen. [3]

Das dritte Thema heisst: Nichterwerbspersonen. Unter den 600‘000 nichterwerbstätigen Personen zwischen 25 und 64 Jahren gibt es Personen, die gerne arbeiten möchten, aber den Wiedereinstieg in die Arbeit aber aus verschiedenen Gründen nicht finden. Auch hier bestehen bedeutende Potenziale. 

Insgesamt zeigt sich, dass die effektiv bestehenden Potenziale bei diesen Personengruppen deutlich grösser sind als bei jenen Arbeitnehmenden, die freiwillig nicht mehr arbeiten wollen. Der Arbeitgeberverband sucht am falschen Ort. Aber was ist zu tun? 

Fehlanreize für Arbeitgeber beseitigen – Perspektiven verbessern

Es gibt verschiedene Ansätze, wie das inländische Potenzial noch besser ausgeschöpft werden kann. Hier drei sehr konkrete Vorschläge: 

Fehlanreize für Arbeitgeber für «unechte Teilzeitarbeit» beseitigen: 

Arbeitgeber haben ein grosses Interesse daran, Arbeitnehmende nicht Vollzeit anzustellen. Das bestehende Arbeitsgesetz ermöglicht es ihnen, Arbeitnehmende mit Teilzeitpensen extrem flexibel einsetzen zu können, ohne Zusatzkosten fürchten zu müssen. Die Höchstarbeitszeiten von meistens 45 Stunden pro Woche gelten in der Regel in genau gleicher Höhe in einem Teilzeit- wie in einem Vollzeitpensum. Entsprechend müssen Arbeitgeber bei Teilzeitangestellten praktisch nie Zuschläge entrichten, wenn sie Arbeitnehmende in Phasen mit viel Arbeit deutlich über ihrem 80-Prozent-Pensum einsetzen. Dadurch besteht ein massiver Fehlanreiz, die unechte Teilzeitarbeit stark fördert. Das Arbeitsgesetz muss deshalb entsprechend angepasst werden. [4]

Berufliche Perspektiven schaffen 

Der technologische Wandel führt zu bedeutenden Herausforderungen, für welche die Schweiz nur teilweise gewappnet ist. Damit Arbeitnehmende nicht den Anschluss verlieren, braucht es bei entsprechendem Bedarf bedeutend mehr Unterstützung von Seiten der Arbeitslosenversicherung als heute. Mit der neuen Strategie der öffentlichen Arbeitsvermittlung wurde dafür ein erster wichtiger Schritt gemacht. Die Umsetzung verläuft in vielen Kantonen aber noch zu zögerlich. Positiv ist auch die Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Roduit, welche den Bereich Aus- und Weiterbildungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz verankern will. Allerdings fehlen unter anderem weiterhin Instrumente für Stellensuchende, die ausgesteuert wurden oder beispielsweise nach einer Familienpause keine aktuellen Ausbildungsabschlüsse aufweisen. Ein Instrument wie die Arbeitsmarkt-Stipendien auf Bundesebene könnten hier bedeutende Fortschritte ermöglichen und Personen, die wieder arbeiten möchten Perspektiven bieten. 

Wiedereinstieg erleichtern – Familienpause neu denken 

Im ganzen Themenbereich der Teilzeitarbeit zeigt sich ein sehr starker Unterschied zwischen Frauen und Männern. Frauen möchten deutlich häufiger mehr arbeiten und sie haben häufiger Mühe mit dem Wiedereinstieg nach einer familiär bedingten Pause. Hintergrund ist nicht zuletzt das modernisierte konservative Erwerbsmodell der Schweiz. Frauen arbeiten für eine gewisse Zeit nicht oder in Teilzeitstellen, damit sie einen grösseren Anteil an der Kinderbetreuung übernehmen können. Sie können anschliessend ihre Erwerbspensen aber häufig nicht wieder wunschgemäss erhöhen, auch wenn die Betreuungspflichten abnehmen. Es braucht deshalb auf der einen Seite bessere Möglichkeiten, um ihnen den Wiedereinstieg zu erleichtern. Der Nationalrat hat dafür einer Motion von Giorgio Fonio zugestimmt, die verlangt, dass die öffentliche Arbeitsvermittlung ein entsprechendes Programm aufgleist. Auf der anderen Seite gilt es, die Rahmenbedingungen für Familien zu verbessern, damit sie auch mit Kindern weiterhin erwerbstätig sein können. Eine Familienzeit nach der Geburt eines Kindes ermöglicht Eltern mit kleinen Kindern Zeit für die Familie und die Kinderbetreuung, ohne dass die Erwerbspensen stark reduziert werden müssen. Es ist eine der Massnahmen, die den Erwerbsverlauf vor allem von Frauen wesentlich verändern kann. 

Dies sind nur drei konkrete Vorschläge. Sie setzen aber da an, wo es wirklich Potenziale gibt. 

Fazit

In der Schweiz gibt es durchaus Potenzial für eine höhere Erwerbsbeteiligung. Es liegt aber nicht bei den Arbeitnehmenden, die – aus welchen Gründen auch immer – ihr Pensum nicht erhöhen wollen. Mit der Pensionierung einer grossen Gruppe von Arbeitnehmenden, den Baby-Boomern, ist es wichtig die Möglichkeiten und Perspektiven der Arbeitnehmenden in der Schweiz weiter zu verbessern. Bei einer Annahme eines Bevölkerungsdeckels von 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern würde allerdings auch das nicht helfen. Die demografische Herausforderung wäre dann kaum noch zu meistern. 


Fussnoten:

[1] Lukas Mergele, Boris Kaiser, Damian Wehrli, Tino Schönleitner, Reto Föllmi und Michael Siegenthaler (2024): «Die langfristige Entwicklung von Arbeit, Freizeit und Produktivität in der Schweiz». Grundlagen für die Wirtschaftspolitik Nr. 45. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern.

[2] Die Daten zu den Hauptgründen für Teilzeitarbeit, welche der Arbeitgeberverband analysiert hat, finden sich beim Bundesamt für Statistik

[3] Schweizerische Arbeitskräfteerhebung

[4] Vgl. Travail.Suisse (2025): «Teilzeitarbeit – das «Schweizer Modell» muss modernisiert werden» 

Link zum Positionspapier Teilzeitarbeit

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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