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Verbot von Werbung für Kleinkredite: Erfolg der parlamentarischen Initiative Aubert

23. Januar 2012

Die aufdringlichen Werbebotschaften, mit denen die Mauern unserer Städte übersät sind, verleiten zu sofortigem Konsum und richten sich oft an ein junges Publikum. Leichtes Geld, das nicht zuerst durch Arbeit verdient werden muss, sofortiges und uneingeschränktes Vergnügen: Das ist das genaue Gegenteil dessen, was wir den Jugendlichen in unserem Land vermitteln möchten!

Bereits am 1. Februar 2005 empfahl die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen dem Bundesrat, den derzeitigen Gesetzesrahmen (Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht, Bundesgesetz über den Konsumkredit, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb usw.) eingehend zu prüfen, um effizient gegen die Verschuldung Jugendlicher vorzugehen. Bis heute wurde nichts unternommen.

Eine in der Sonntagszeitung vom 11. September 2011 veröffentlichte Studie zeigt, dass die Hälfte der verschuldeten Erwachsenen die ersten Schulden zwischen dem 18. und dem 25. Lebensjahr gemacht hat. Die Verbände, die Verschuldeten zu Hilfe kommen, sind mit schwierigen Fällen überhäuft und können mangels Zeit und Mittel keine Prävention mehr betreiben.

Der im August 2007 erschienene Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen enthält acht Forderungen für einen Konsum ohne Schulden, von denen die siebte ein Werbeverbot für Konsumkredite ist. Diese Forderungen richten sich unter anderem an die Kantone, die Erziehungsdirektorenkonferenz EDK und den Bund, verhallten bis heute aber ungehört.

Das Gesetz muss geändert werden

Es wird Zeit, das Übel an der Wurzel zu packen! Genau das haben demokratisch gewählte Behörden in mehreren Gemeinden versucht. Angesichts der Probleme, welche die vielen überschuldeten und von der Sozialhilfe abhängigen Menschen den Gemeinden bereiten, haben sechs Waadtländer Städte beschlossen, im Interesse ihrer Bevölkerung Werbung für Kleinkredite zu verbieten. Sie wurden in diesem Entscheid vom Bundesamt für Justiz bestärkt, das der Ansicht war, dass nichts die Kantone daran hindert, Werbung in ihrem öffentlichen Raum und ihren Räumlichkeiten zu verbieten. Infolge einer Beschwerde der APG (Allgemeine Plakatgesellschaft) wurden sie dann aber vom Urteil der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts Waadt ausgebremst, weil das Bundesgesetz nicht zulässt, was das Bundesamt für Justiz selbst als möglich erachtete. Man muss dieses Bundesgesetz daher ändern und diese Lücke stopfen!

Das verlangt die 2010 von mir eingereichte parlamentarische Initiative, die beide Kammern entgegen der Meinung des Bundesrates und der Mehrheit der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des National- und des Ständerates angenommen haben.

Nach diesem Etappensieg muss sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates endlich an die Arbeit machen und eine Gesetzesänderung für ein Verbot von Werbung für Kleinkredite vorbereiten.

Der Scheinheiligkeit ein Ende setzen

Überzogenes Konsumverhalten und leichtes Geld, das Jugendlichen mit aufdringlicher und geschickter Werbung in Aussicht gestellt wird, schaden unserer Gesellschaft. Nach der Subprime-Krise, dem Zusammenbruch der Banken, die mit dem Geld der Steuerzahlenden gerettet werden mussten, und der Verschuldung ganzer Länder bis fast hin zum Staatsbankrott wird es Zeit, zu reagieren und unsere Jugendlichen nicht länger auf Pump leben zu lassen. Und vor allem wird es Zeit, einer scheinheiligen Praxis ein Ende zu setzen: Präventionsförderung macht keinen Sinn, solange man gleichzeitig aggressive Werbung ohne jede Einschränkung an den Mauern unserer Städte und in den Gratiszeitungen zulässt.

Das sehr deutliche Signal der beiden Kammern muss nun in eine konkrete Gesetzesänderung münden: Wir werden diesen Schritt 2012 verfolgen.

Au sujet de Travail.Suisse

Travail.Suisse est la principale organisation faîtière indépendante des travailleurs et travailleuses en Suisse, elle agit en toute indépendance politique et confessionnelle. Travail.Suisse défend sur le terrain politique et auprès du grand public les intérêts des 130 000 membres des fédérations affiliées, et plus généralement de tous les travailleurs et travailleuses. Travail.Suisse est un des quatre partenaires sociaux au niveau national et compte dix fédérations.

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