Homeoffice-Regelung: Bundesrat unterstützt unausgewogenen Vorschlag

Der Bundesrat hat heute zur parlamentarischen Initiative «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» Stellung genommen. Er begrüsst diese im Grundsatz. Die parlamentarische Initiative sieht vor, dass künftig in einem Zeitraum von 17 Stunden im Homeoffice gearbeitet werden kann und die Ruhezeit verkürzt wird. Gleichzeitig soll das Recht auf Nichterreichbarkeit für Arbeitnehmende im Gesetz verankert werden. Travail.Suisse erachtet die Vorlage insgesamt als unausgewogen und hinsichtlich des Gesundheitsschutzes als unzureichend.
Der Bundesrat hat heute der parlamentarischen Initiative Burkart, welche eine Neuregelung des Homeoffice anstrebt, im Grundsatz zugestimmt. Diese sieht vor, dass Arbeitnehmende im Homeoffice, künftig zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends arbeiten können oder müssen. Heute beträgt dieser Zeitraum nicht 17, sondern 14 Stunden. Zudem soll die tägliche Ruhezeit nicht nur von 11 auf 9 Stunden reduziert, sondern auch für dringende Tätigkeiten unterbrochen werden können. Ausserdem soll an sechs Sonntagen pro Jahr ebenfalls gearbeitet werden können oder müssen.
«Mit der Verlängerung des Arbeitszeitraums und der Verkürzung der Ruhezeit steigen die Gesundheitsrisiken für Arbeitnehmende im Homeoffice. Der Leistungsdruck auf die Arbeitnehmenden und die Erwartung der Arbeitgeber, bei Bedarf bis spätabends zu arbeiten, werden steigen» so Thomas Bauer, Leiter Wirtschaftspolitik.
Im Gegensatz zur Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) schlägt der Bundesrat vor, die Neuregelung nur auf Arbeitnehmende anzuwenden, die ihre Arbeitszeiten zu einem wesentlichen Teil selber festlegen können. Travail.Suisse begrüsst diese Einschränkung ausdrücklich und erachtet es auch als wichtig, dass ein Mindesteinkommen Voraussetzung ist für die Verlängerung des Arbeitszeitraums auf 17 Stunden. Damit kann zumindest sichergestellt werden, dass Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen, sowie geringeren Gestaltungsspielräumen nicht zu überlangen Arbeitstagen gedrängt werden.
Als Ausgleich für die Flexibilisierung der Arbeitszeiträume und die Reduktion der Ruhezeit soll gemäss der Vorlage ein Recht auf Nichterreichbarkeit gesetzlich verankert werden. Dieses soll in entsprechenden Vereinbarungen, die zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden abgeschlossen werden, konkretisiert werden. In diesen Vereinbarungen sollen auch weitere Massnahmen zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden festgehalten werden.
Travail.Suisse erachtet zwar das Recht auf Nichterreichbarkeit, die Mitwirkung der Arbeitnehmenden bei der Ausarbeitung und den Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden als wichtig. Dennoch überwiegen in der Vorlage weiterhin die negativen Aspekte. Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden findet somit auch beim Bundesrat zu wenig Gehör. «Eine zeitgemässe Homeoffice-Regelung wäre auch ohne eine derart weitgehende Flexibilisierung der Arbeitszeiten möglich», so Thomas Bauer.