Aller au contenu principal
  • Contact
  • Devenir membre
  • Soutenir
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo du site
  • Projets et campagnes
    • Congé familial
    • Baromètre Conditions de travail
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
  • Blog
  • Médias
    • Communiqués de presse
    • Conférences de presse
    • Contact pour les médias
    • Photos
  • Thèmes
    • Travail & économie
      • Salaires
      • Conditions de travail
      • Travail
      • Europe / International
    • Égalité & conciliation
      • Discrimination salariale
      • Conciliation
      • Maternité et paternité
      • Retour au travail
      • Proches aidants
    • Formation
      • Formation professionnelle
      • Formation professionnelle supérieure
      • Formation continue
      • Hautes écoles
    • Politique sociale
      • AVS & AI
      • Prévoyance professionnelle
      • Assurance-chômage
    • Autres thèmes
      • Europe / International
      • Service public
      • Impôts & finances
      • Climat & énergie
      • Migration & intégration
      • Jeunesse.Suisse
  • A propos de nous
    • Comité
    • Direction et secrétariat
    • Fédérations affiliées
    • Commissions et régions
    • Mandats
    • Offres d'emploi
  • Publications
    • Positions
    • Perspective de la session
    • Documents du congrès
    • Consultations
    • Baromètre Conditions de travail
    • Brochures
    • Rapports annuels
    • Newsletter
fermer
×

Info message

This content has not been translated to Français yet. You are reading the Deutsch version.

Umsetzung Art. 121a BV: Bundesrat ohne Weitsicht

4. März 2016

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung vorgestellt. Aus Sicht von Travail.Suisse, dem unabhängigen Dachverband der Arbeitnehmenden, löst eine unilaterale Schutzklausel keine Probleme, sondern schiebt sie lediglich auf. Gleichzeitig sind die beschlossenen Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen viel zu bescheiden. Sie werden nicht ausreichen, um die Bevölkerung weiter vom bilateralen Weg mit der Europäischen Union zu überzeugen – der Bundesrat agiert in diesem Dossier sehr zaghaft und ohne Weitsicht.

Die Umsetzung von Art. 121a der Bundesverfassung bleibt ein ungelöstes Problem. Die im Raum stehende unilaterale Einführung einer Schutzklausel mit allfälligen Kontingenten erachten wir als nicht zielführenden Weg. Der latente Bruch eines internationalen Abkommens ist nicht nur des schweizerischen Rechtsstaates unwürdig, sondern gefährdet auch die wirtschaftliche und arbeitsmarktliche Entwicklung. „Der vom Bundesrat vorgeschlagene Weg löst das Problem nicht, sondern schiebt es lediglich auf und spielt den Ball dem Parlament zu“, sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse.

Im Bereich der flankierenden Massnahmen soll die Möglichkeit einer Verlängerung von Normalarbeitsverträgen geschaffen und die Einforderung einer Zustelladresse in der Schweiz für ausländische Unternehmen eingeführt werden, damit Entscheide aus der Anwendung des Entsendegesetzes auch tatsächlich zugestellt werden können. Beide Massnahmen waren überfällig und entsprechen einem gesetzlichen Nachvollzug einer zumindest teilweise bereits gelebten Realität in den Kantonen. Sie reichen aber nicht aus, um den Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmenden spürbar zu verbessern.

Arbeitgeber mit Blockadehaltung – Bundesrat zu zaghaft

Aus dem Bericht der Arbeitsgruppe Zürcher geht hervor, dass sich die Arbeitgeber gegen jegliche Anpassung der flankierenden Massnahmen gestellt haben. Mit dieser Blockadehaltung haben sie den Bundesrat vor keine leichte Ausgangslage gestellt. Dennoch ist es für Travail.Suisse unverständlich, dass der Bundesrat nicht mindestens die sistierten Massnahmen aus der Botschaft zur Optimierung der flankierenden Massnahmen wieder ins Spiel gebracht hat. So wäre zum Beispiel eine effektive Verbesserung möglich gewesen mit der Bestimmung, dass in Branchen mit einem GAV nicht nur der Lohn, sondern auch die Arbeits- und Ruhezeiten, die Ferien und die Spesenregelung erleichtert allgemeinverbindlich erklärt werden könnten. Auch der von einem Teil der Arbeitgeber vorgebrachte Vorschlag, für die normale Allgemeinverbindlicherklärung das nötige Quorum anzupassen, gehörte für Travail.Suisse zwingend in ein Gesamtpaket zur Umsetzung von Art. 121a. Adrian Wüthrich: „Die Arbeitgeber ziehen sich aus der Verantwortung und der Bundesrat agiert sehr zaghaft – beides zusammen ergibt ein hochriskantes Spiel mit ungewissem Ausgang“.

Es braucht eine verlässliche Politik

Für Travail.Suisse ist klar, dass nur eine Verhandlungslösung mit der EU eine verlässliche Politik darstellt. Ausserdem ist es für uns klar, dass der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen sichergestellt, die Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt verbessert, die Arbeitsmarktpartizipation der Frauen über eine Vereinfachung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöht und der Verbleib von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt gesichert werden müssen. Nur so wird es gelingen, die Bevölkerung weiter vom bilateralen Weg mit der europäischen Union zu überzeugen.

Für mehr Informationen:
Adrian Wüthrich, Präsident, Mitglied der Arbeitsgruppe Zürcher, Tel. 079 287 04 93

Au sujet de Travail.Suisse

Travail.Suisse est la principale organisation faîtière indépendante des travailleurs et travailleuses en Suisse, elle agit en toute indépendance politique et confessionnelle. Travail.Suisse défend sur le terrain politique et auprès du grand public les intérêts des 130 000 membres des fédérations affiliées, et plus généralement de tous les travailleurs et travailleuses. Travail.Suisse est un des quatre partenaires sociaux au niveau national et compte dix fédérations.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Case postale
3001 Berne
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Protection des données
To top

© Copyright 2019-2025 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.