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Gesamtsicht auf alle drei Hochschultypen

24. Juni 2014

Bald werden alle Kantone in einem Gremium über Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen beraten können. EDK-Präsident Christoph Eymann erachtet dies als grossen Gewinn.

Christoph Eymann, was ändert sich mit dem neuen Gesetz für die Erziehungsdirektoren?
_Für mich stehen zwei Neuerungen im Vordergrund. Zum ersten können nun alle Kantone bei allen Hochschultypen mitreden. Das ist auch richtig so, denn alle sind heute Träger von Hochschulen oder an einer Trägerschaft beteiligt und zahlen namhafte Beiträge für ihre ausserkantonal Studierenden. Bis anhin sind einige vor allem kleinere Kantone weder in der Universitätskonferenz noch im Fachhochschulrat vertreten – so zum Beispiel Nidwalden oder Graubünden.
Zum zweiten wird die ganze Koordination vereinfacht. Eine ganz augenfällige Veränderung ist die Reduktion der Anzahl Gremien. Heute bestehen teilweise Parallelstrukturen. Neu werden wir uns in der gleichen Sitzung mit Anliegen aller drei Kategorien von Hochschulen befassen. Wir werden also mit einer Gesamtsicht auf den Hochschulbereich arbeiten. Das erachte ich als einen grossen Gewinn_.

Welche Belange werden in der Plenarversammlung besprochen und entschieden, welche im Hochschulrat?
_Die Plenarversammlung behandelt Geschäfte, welche die Rechte und Pflichten des Bundes und aller Kantone betreffen – zum Beispiel die Finanzierung. Die Plenarversammlung wird die Referenzkosten festlegen. Diese werden künftig bei der Vergabe der Bundesbeiträge und der interkantonalen Zahlungen eine wichtige Rolle spielen. Mit der Ausrichtung an einem Referenzkosten-Modell soll mehr Kostentransparenz geschaffen werden. Weiter kann die Plenarversammlung Empfehlungen für die Gewährung von Stipendien und Darlehen formulieren.
Dagegen behandelt der Hochschulrat Geschäfte, welche die Aufgaben der Hochschulträger betreffen. Er regelt beispielsweise die Qualitätssicherung und die Akkreditierung der Hochschulen. Oder er kann Vorschriften erlassen über die einheitliche Benennung der Titel und die Anerkennung von Abschlüssen._

Welche Geschäfte betrachten Sie nächstes Jahr als am dringlichsten?
Die Finanzierung steht sicher ganz oben auf der Traktandenliste. Das neue Finanzierungsmodell mit Referenzkosten muss etabliert werden. Weiter sind die Anforderungen an die institutionelle Akkreditierung festzulegen. Die Voraussetzungen für die Akkreditierung sind – zumindest als Grundsätze – bereits im Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz festgehalten. Da geht es etwa um Fragen der Qualitätssicherung durch die Hochschulen oder die Vorgabe, dass eine Hochschule Lehre, Forschung und Dienstleistungen in mehreren Disziplinen oder Fachbereichen anzubieten hat. Es wird nun darum gehen, diese Vorgaben zu konkretisieren.

Ein Ziel des neuen HFKG ist die Koordination der verschiedenen Angebote. Vor allem in kostenintensiven Bereichen sollen Synergien besser genutzt werden. Wo sehen Sie bereits Ansatzpunkte?
Bei den kostenintensiven Bereichen steht sicher die Medizin im Vordergrund. Für diesen Bereich werden die meisten Mittel gebraucht. Und gleichzeitig stehen wir hier vor der Aufgabe, trotz der begrenzten Zahl klinischer Ausbildungsplätze genügenden Nachwuchs für unser Land auszubilden.

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