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Einbezug der Temporärfirmen ist entscheidend für das Funktionieren der flankierenden Massnahmen

28. November 2005

Alle Akteure, die in einer Branche tätig sind, müssen die dort gültigen allgemeinverbindlichen Branchenverträge (AVEGAV) einhalten. Nur so ist das Prinzip der gleich langen Spiesse gewährleistet. Ansonsten ist die Missbrauchsgefahr bei den Lohn- und Arbeitsbedingungen viel zu gross. Aus diesem Grund wurden in die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr neu die Temporärverleiher einbezogen. Diese werden beitragspflichtig für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe sowie für die Vollzugs- und Weiterbildungskosten von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen. Die Temporärverleiher tun sich schwer mit dieser Regelung.

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Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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