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Weiterentwicklung der IV – Die IGAB bezieht Stellung

18. März 2021
Angehörigenbetreuung, Erwerbsarbeit, Vereinbarkeit

Der IV-Assistenzbeitrag soll auch dazu verwendet werden dürfen, die Leistungen von pflegenden Angehörigen zu bezahlen. Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung IGAB kritisiert, dass dies in der Vorlage zur Weiterentwicklung der IV nicht vorgesehen ist. Die IGAB hat heute ihre Stellungnahme zu dieser Vorlage eingereicht. Der IGAB ist es ein Anliegen, im Rahmen der morgen endenden Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der IV Stellung zu beziehen, weil die vorgeschlagenen Änderungen in der Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) und in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) Auswirkungen auf die pflegenden Angehörigen haben werden.

Die IGAB und ihre Mitglieder unterstützen zwar die Ziele der Reform, haben aber auch einige Kritikpunkte. Die Bedingungen für die Gewährung des Assistenzbeitrags sollten flexibler ausgestaltet werden und die Möglichkeit vorsehen, auch direkte Familienangehörige zu entlöhnen. «Diese Chance darf nicht verpasst werden, sie entspricht den in den letzten zehn Jahren gestellten Forderungen von vielen Organisationen und Parlamentariern», betont Benoît Rey, Präsident der IGAB.

Die IGAB kritisiert zudem, dass der Bund zuhause erbrachte Leistungen nur dann vergütet, wenn sie im Rahmen von Freiwilligenarbeit erfolgen. «Viele der Dienstleistungen, die zuhause erbracht werden, erfordern Fachwissen, Professionalität und fachliche Unterstützung, insbesondere in komplexen Situationen mit Sucht- oder psychischen Problemen», hält Valérie Borioli Sandoz, Geschäftsleiterin der IGAB, fest. In der heutigen Zeit ist es nicht mehr möglich, sich allein auf die Unterstützung von Angehörigen oder ehrenamtlich erbrachten Leistungen zu verlassen. Der Bund muss sich auch finanziell beteiligen.

Schliesslich ist die Prioritätenordnung im Gesetz über die Invalidenversicherung (IVG) wie auch in der AHV-Verordnung (AHVV) nicht zufriedenstellend: Der Mensch muss im Zentrum stehen, und zusätzliche finanzielle Mittel sind für eine integrative Gesellschaft unverzichtbar.  Es ist nicht akzeptabel, wenn Leistungen auf Kosten der betroffenen Menschen und der sie unterstützenden Angehörigen gekürzt werden, obwohl der Bedarf steigt.

Die integrale Stellungnahme der IGAB zur Weiterentwicklung der IV ist hier zu finden (nur auf Französisch).

 


Für mehr Informationen:
Benoît Rey, Präsident IGAB, Tel. 058 775 30 88
Valérie Borioli Sandoz, Geschäftsleiterin IGAB, Tel. 079 598 06 37

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