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Betreuende und pflegende Angehörige – Die IGAB begrüsst die rasche Inkraftsetzung des Gesetzes

7. Oktober 2020
Angehörigenbetreuung, Erwerbsarbeit, Vereinbarkeit

Der Bundesrat hat heute beschlossen, das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung am 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen, mit Ausnahme des bezahlten 14-wöchigen Urlaubs für die Betreuung von schwer kranken und verunfallten Kindern. Die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB) freut sich über den Entscheid, das Gesetz rasch umzusetzen.  Die Landesregierung ist damit einer der Forderungen der IGAB gefolgt.

Das vom Parlament im Dezember 2019 verabschiedete Gesetz zur Unterstützung von betreuenden Angehörigen wird rasch in Kraft treten. Die schnelle Umsetzung war eine der fünf Forderungen, welche die Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung (IGAB) vor dem Hintergrund der Corona-Krise im April dieses Jahres gestellt hatte. Diese Krise war für viele betreuende und pflegende Angehörige mit zusätzlichen Schwierigkeiten verbunden.  

Das Gesetz deckt einige der wichtigen Bedürfnisse der betreuenden und pflegenden Angehörigen ab. Ab dem 1. Januar 2021 wird ein bezahlter Kurzurlaub eingeführt, der Arbeitnehmenden erlaubt, kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner zu betreuen. Dieser Urlaub beträgt 3 Tage pro Fall und höchstens 10 Tage pro Jahr, wobei diese Obergrenze nicht bei Krankheit eines eigenen Kindes gilt. Zudem wird der Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet auf Angehörige von pflegebedürftigen Personen leichten Grades sowie auf Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die seit mindestens fünf Jahren im  gleichen Haushalt leben. Der Anspruch auf den Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung für Kinder wird während eines Spitalaufenthalts des Kindes nicht mehr aufgehoben. Schliesslich werden für die Berechnung der Ergänzungsleistungen von Personen, die in einer Wohngemeinschaft leben, die anrechenbaren Mietkosten erhöht. Damit kann verhindert werden, dass jemand eine Wohngemeinschaft für eine teurere Einzelunterkunft verlassen muss.

Der 14-wöchige Betreuungsurlaub für Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern seinerseits wird erst am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

"Die rasche Umsetzung des Gesetzes ist eine gute Nachricht“, betont Benoît Rey, Präsident der IGAB. „Allerdings braucht es noch Lösungen für jene Personen, die über längere Zeit erwachsene, hilfsbedürftige Personen betreuen.“. Die IGAB wird ihre Sensibilisierungsarbeit bei den Parlamentsmitgliedern deshalb im Hinblick auf die Verabschiedung einer echten und kohärenten Strategie zugunsten der der betreuenden und pflegenden Angehörigen fortsetzen.


Für mehr Informationen:
Benoît Rey, Präsident IGAB-CIPA, Tel. 079 305 52 93.
Valérie Borioli Sandoz, Geschäftsleiterin IGAB-CIPA, Tel. 079 598 06 37, secretariat@cipa-igab.ch

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