Lohndiskriminierung

Lohndiskriminierung

Der Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» wird noch immer nicht eingehalten, und das vierzig Jahre nach seiner Verankerung in der Verfassung. Monatlich verdienen Frauen im Schnitt 717 Franken weniger als ihre männlichen Arbeitskollegen – für dieselbe Arbeit. Auf den 1. Juli 2020 trat das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Mit dieser Revision sind Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Verschiedene Mängel des Gesetzes lassen dieses aber zu einer eigentlichen Alibiübung verkommen. Die Gewerkschaften und Berufsverbände machen deshalb weiterhin Druck und fordern endlich griffige Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit.