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Stillzeit gilt als Arbeitszeit – und muss bezahlt werden

6. Oktober 2008

Das Gesetz sieht vor, dass junge Mütter ihr Kind nach Wiederaufnahme der Arbeit weiterhin stillen können, sei dies im Betrieb oder ausserhalb. Noch nicht geklärt ist die Frage der Lohnfortzahlung während der Arbeitszeit, die für das Stillen aufgewendet wird. Die Diskussion hat sich zu einem Kampf unter Fachleuten entwickelt. Es ist an der Zeit, sich wieder auf den Sinn des Gesetzes zu konzentrieren und die Entlöhnung dieser Arbeitszeit durch den Arbeitgeber einzufordern.

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Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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