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Kinderzulagen in der SGK-N – „Für faire Kinderzulagen!“: Nationalrat hält an Gegenvorschlag fest

11. November 2005

Travail.Suisse ist erfreut, dass die Kommission des Nationalrates ihrer Version des Bundesgesetzes über die Kinderzulagen festhält und weiterhin gesamtschweizerische Mindestbeträge in der Höhe von 200 und 250 Franken in die Vorlage aufnehmen will. Der Kommissionsentscheid zeigt, dass die Chance auf einen ernst zu nehmender Gegenvorschlag zur Travail.Suisse-Initiative „Für faire Kinderzulagen!“ weiterhin intakt ist.

Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat heute die Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über die Kinderzulagen vorgenommen. Dabei hat die Kommission weitgehend an den ursprünglichen Beschlüssen des Nationalrates festgehalten und ist nicht auf die minimalistische Linie des Ständerates eingeschwenkt. Nun ist zu hoffen, dass die Allianz der Befürworter auch im Plenum trägt. Denn nur wenn sich am Schluss die Version des Nationalrates durchsetzt und damit die Mindestbeträge Eingang in die definitive Fassung der Vorlage finden, kann überhaupt von einem ernst zu nehmenden Gegenvorschlag zur Travail.Suisse-Initiative „Für faire Kinderzulagen!“ gesprochen werden.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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