Die berufliche Vorsorge (BVG) hat den Zweck für die Fortführung des bisherigen Lebensstandards im Alter zu sorgen. Wegen der langen Tiefzinsphase blicken viele Arbeitnehmende mit Sorgen auf die ihnen zustehende Rente. Travail.Suisse hat in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband dem Bundesrat einen Reformkompromiss vorgestellt, den Sozialpartnerkompromiss. Wichtig für die Arbeitnehmenden ist dabei, dass trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten werden kann. Leider hat das Parlament den Sozialpartnerkompromiss stark zerpflückt, so dass das Rentenniveau nicht mehr garantiert werden kann. Travail.Suisse kann deshalb nicht hinter der aktuellen BVG-Reform (BVG 21) stehen.