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Mindestzins in der beruflichen Vorsorge bleibt bei 1%

4. November 2020
Geld, Lohn, Familienzulagen, Kinderzulagen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung keine Anpassung des Mindestzinses vorgenommen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst die Beibehaltung des Mindestzinses bei 1%.

Der Bundesrat hat heute den Mindestzins nicht verändert. Er bleibt damit wie im vergangenen Jahr bei 1%. Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik: „Die aussergewöhnlich positive Entwicklung der Finanzmärkte im vergangenen Jahr, sowie die insgesamt stabile Entwicklung in diesem Jahr erfordern keine Anpassung des Mindestzinses. Die Kapitalerträge müssen den Versicherten gutgeschrieben werden.“

 

 

 


Weitere Informationen:
Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse, Tel.: 077 421 60 04, Mail

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

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