Direkt zum Inhalt
  • Kontakt
  • Mitglied werden
  • Unterstützen
  • Twitter
  • Facebook
  • Suche
  • Deutsch
  • Français
Logo der Website
  • Projekte und Kampagnen
    • Familienzeit-Initiative
    • Barometer Gute Arbeit
    • RESPECT8-3.CH
    • swype
    • info work+care
    • mamagenda
  • Blog
  • Medien
    • Medienmitteilungen
    • Medienkonferenzen
    • Medienkontakt
    • Fotos
  • Themen
    • Arbeit & Wirtschaft
      • Löhne
      • Arbeitsbedingungen
      • Arbeit
      • Europa / International
    • Gleichstellung & Vereinbarkeit
      • Lohndiskriminierung
      • Vereinbarkeit
      • Elternschaft und Familienzeit
      • Wiedereinstieg
      • Betreuende Angehörige
    • Bildung
      • Berufsbildung
      • Höhere Berufsbildung
      • Weiterbildung
      • Hochschulen
    • Soziale Sicherheit
      • AHV & IV
      • Berufliche Vorsorge
      • Arbeitslosenversicherung
    • Weitere Themen
      • Europa / International
      • Service public
      • Steuern & Finanzen
      • Klima & Energie
      • Integration & Migration
      • Jeunesse.Suisse
  • Über uns
    • Vorstand
    • Geschäftsleitung und Geschäftsstelle
    • Mitgliedsverbände
    • Kommissionen und Regionen
    • Mandate
    • Offene Stellen
  • Publikationen
    • Positionspapiere
    • Sessionsvorschau
    • Kongresspapiere
    • Vernehmlassungen
    • Barometer Gute Arbeit
    • Broschüren
    • Jahresberichte
    • Newsletter
close

Arbeitslosenversicherung: Aussteuerungswelle vermeiden

8. November 2010

Die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote blieb im Oktober auf 3.5 Prozent. Am 1. April 2011 wird die 4. Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eingeführt. Die damit verbundenen Leistungskürzungen werden auf einen Schlag bei rund 8 Prozent der bei den RAV eingetragenen Erwerbslosen zu einem Verlust der Anspruchsberechtigung führen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden fordert Übergangsfristen für die bisher Erwerbslosen.

Die Arbeitslosenquote belief sich im Oktober 2010 auf 3.5 Prozent. Doch die regionalen Arbeitslosenquoten driften immer weiter auseinander – sie sank in der Deutschschweiz auf durchschnittlich 2.9 Prozent und verharrte in der Romandie und im Tessin auf hohen 5.1 Prozent.

Sinnvolle regionale Stützungsmassnahmen weiterführen
In den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Jura und Tessin erhalten die Erwerbslosen aufgrund der hohen kantonalen Arbeitslosigkeit 520 Taggelder. Diese regional sinnvolle Stützungsmassnahme soll per 1.April 2011 abgeschafft werden und so auf einen Schlag Tausende von Arbeitslosen aussteuern. Immerhin, mit dieser radikalen Leistungskürzung muss sich das Parlament nochmals beschäftigen: Ein parlamentarischer Vorstoss fordert die Wiedereinführung von regional höheren Taggeldern.

Aussteuerungswelle vermeiden
Per 1.April 2011 tritt die 4. Revision der Arbeitslosenversicherung in Kraft. Dann werden der Taggeldbezug verkürzt respektive die Beitragszeiten verlängert, für Schulabgänger und Wiedereinsteigern die Wartefristen erhöht, sowie bei den Jungen die Leistungen zusammengestrichen. Dies führt dazu, dass rund 8 Prozent der Erwerbslosen – das sind auf heute umgerechnet rund 12’000 Personen – ihre Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenleistungen verlieren.

Übergangsfristen für bisher Arbeitslose
Das darf nicht sein. Travail.Suisse fordert eine Übergangsfrist bei der Einführung der 4. Arbeitslosenversicherungsrevision. Das bisherige Leistungsniveau soll für jene Erwerbslosen weiter gelten, die vor dem 1. April 2011 arbeitslos gemeldet waren. Sie sollen ihre wohlerworbenen Rechte behalten können. Dadurch kann eine volkswirtschaftlich schädliche Aussteuerungswelle vermieden werden.

Über Travail.Suisse

Travail.Suisse ist der wichtigste unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz, er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Travail.Suisse vertritt die Interessen der 130’000 Mitglieder seiner Mitgliedsverbände und aller Arbeitnehmenden in Politik und Öffentlichkeit. Travail.Suisse ist einer der vier nationalen Sozialpartnerdachverbände, ihm gehören zehn Mitgliedsverbände an.

Travail.Suisse

Travail.Suisse
Hopfenweg 21
Postfach
3001 Bern
031 370 21 11
info@travailsuisse.ch

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
To top

© Copyright 2019-2025 Travail.Suisse. Alle Rechte vorbehalten. Erstellt mit PRIMER - powered by Drupal.