AHV und IV

Grossvater und Enkel

Der gewohnte Lebensstandard soll auch nach dem Ende des Erwerbslebens fortgesetzt werden können. Dies wird durch die erste und zweite Säule der Alterssicherung, sowie durch die Ergänzungsleistungen sichergestellt. Die zunehmende Lebenserwartung und der Eintritt der Baby-Boomer ins Rentenalter führen allerdings dazu, dass die finanziellen Aufwände dafür grösser werden. Gleichzeitig sind die AHV-Renten im Moment nicht existenzsichernd und müssen mit der 13. AHV-Rente ausgebaut werden. Eine Zusatzfinanzierung der AHV wird deshalb nötig. Sie schränkt die Lebensqualität der Bevölkerung weit weniger ein als Rentenkürzungen und Rentenaltererhöhungen.